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Langstrassen-Unterführung: Markierung trennt Fuss- und Veloverkehr

Versuch soll zeigen, ob die Verkehrssicherheit erhöht werden kann

Die neue Markierung in der Langstrassen-Unterführung

Ab 2. Mai 2018 führt die Dienstabteilung Verkehr in der Langstrassen-Unterführung einen Versuch mit einer Markierung durch. Velofahrende und Zufussgehende erhalten in den beiden Unterführungen jeweils eine separate Verkehrsfläche zugewiesen. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Der Versuch dauert bis Ende Juli 2018.

Die Verhältnisse in der Langstrassen-Unterführung sind seit Langem bei den Velofahrenden, Zufussgehenden und der Verwaltung ein Thema. Die Situation ist wegen der Breite der Unterführung unbefriedigend. Der Nutzungsdruck auf dieser wichtigen Verbindungsachse ist hoch. Täglich benutzen 8500 Velos und 3500 Zufussgehende die Unterführung. Konflikte und Unfälle (15 Ereignisse in drei Jahren) sind die Folge. Die Lösungssuche dauert schon einige Jahre. Zurzeit wird die Verbreiterung der Unterführung geprüft. Eine solche bauliche Massnahme wäre aber erst mittelfristig möglich.

Die Dienstabteilung Verkehr führt deshalb ab 2. Mai 2018 einen Versuch durch. Mit Markierungen («Längsstreifen für Fussgänger») erfolgt eine optische Trennung des Fuss- und des Veloverkehrs. Der Bereich mit den Längsstreifen «gehört» primär den Fussgängerinnen und Fussgängern. Velos dürfen diese Fläche jedoch ausnahmsweise und mit der gebotenen Vorsicht befahren, die Zufussgehenden geniessen den Vortritt. Mit dem Versuch sollen Erkenntnisse gewonnen werden, ob eine solche Trennung positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und das Verkehrsklima hat.

Kreuzen ist für Velos möglich

Die Breite der Langstrassen-Unterführung beträgt 4 Meter. Während der Versuchsphase steht den Velos ein 2,2 Meter breiter Korridor zur Verfügung. Mit angemessener Geschwindigkeit ist auch das Kreuzen möglich. Der Versuch wird durch ein Monitoring begleitet.

Sollte der Versuch erfolgreich sein, ist nicht ausgeschlossen, diese Massnahme bis auf weiteres beizubehalten. Bei grösseren Sicherheitsproblemen behält sich die Dienstabteilung Verkehr vor, den Versuch vorzeitig abzubrechen.

                                                                                                                 Zürich, 26. April 2018

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