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Automatische Kontrolle des Nachtfahrverbots bewährt sich

System wird auf Langstrasse Ost und Altstadt rechts der Limmat erweitert

Seit dem 22. Oktober 2018 setzen die Dienstabteilung Verkehr und die Stadtpolizei das Nachtfahrverbot im Gebiet Zähringer-/Häringstrasse mit einer automatischen Zufahrtskontrolle um. Das Gerät, das das Nummernschild der Fahrzeuge erfasst und auf Zufahrtsbewilligung prüft, sowie ein webbasiertes Tool für Zufahrtsberechtigungen für Hotellogiergäste funktionieren einwandfrei. Per 1. Februar 2019 erfolgt der Einsatz in zwei weiteren Gebieten.

Die automatische Zufahrtskontrolle, die schon seit 2017 im Nachtfahrverbotsgebiet Langstrasse West eingesetzt wird, hat sich nun auch im Gebiet Zähringer-/Häringstrasse bewährt. Nebst dem Gerät wurde auch ein webbasiertes Tool getestet. Mit diesem können Hoteliers ihren Gästen die Zufahrt zum Gepäcktransport bewilligen. Diese Applikation funktionierte ebenfalls einwandfrei.

Somit kann die Umsetzung der automatischen Zufahrtskontrolle in zwei weiteren Gebieten erfolgen. Ab dem 1. Februar 2019 werden die Geräte auch zur Kontrolle der Gebiete Altstadt rechts der Limmat und Langstrasse Ost eingesetzt. Die Erfahrungen zeigen, dass die Anwohnenden mit dieser Massnahme während den Nachtstunden besser als bisher vor verkehrsbedingtem Lärm geschützt werden können, da markant weniger Autos unerlaubt zufahren.

Die Verkehrsregimes bleiben unverändert, ebenso die Zufahrtsberechtigungen. Die automatische Zufahrtskontrolle erfasst die Nummernschilder der Fahrzeuge und gleicht sie mit den erteilten Zufahrtsbewilligungen ab. Fahrzeuge, die unerlaubt zufahren, werden so erkannt und ihre Halter gebüsst. Die Geräte werden abwechslungsweise in den verschiedenen Nachtfahrverbotsgebieten an diversen Standorten eingesetzt.

Der Betrieb der automatischen Zufahrtskontrolle wurde vom städtischen Datenschutzbeauftragten geprüft. Die erfassten Kontrollschildnummern von zufahrtsberechtigen Fahrzeugen werden nach dem Abgleich selbstverständlich gelöscht.

                                                                                                                   Zürich, 11. Dezember 2018 

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