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Langstrasse-Unterführungen: Sicherer dank Markierungen

Die getrennten Flächen für Fussgänger und Velofahrerinnen bewähren sich

Die Markierungen in den Langstrasse-Unterführungen bleiben bestehen. Dies hat die Dienstabteilung Verkehr des Sicherheitsdepartements nach der Auswertung des drei Monate dauernden Versuchs entschieden. Die separaten Flächen für Fussgänger und Velofahrerinnen erhöhen die Verkehrssicherheit und wurden von den Benutzenden sehr gut akzeptiert.

Die versuchsweise angebrachten Markierungen zur Entflechtung des Fuss- und Veloverkehrs in den Langstrasse-Unterführungen haben sich bewährt. Zu diesem Schluss kommt die Dienstabteilung Verkehr nach der Auswertung des Versuchs. Darum werden die Markierungen in den Unterführungen definitiv angebracht.

Die Massnahme stiess bei den Benutzerinnen und Benutzern (im Durchschnitt täglich 8500 Velos und 3500 Zufussgehende) auf eine hohe Akzeptanz. Dies zeigten Befragungen und Beobachtungen. Die klare Abtrennung der jeweiligen Bereiche wurde erkannt und geschätzt. Die auffällige Markierung erleichterte den Verkehrsteilnehmenden das Nebeneinander und förderte die gegenseitige Rücksichtnahme. Dies führte letztlich dazu, dass es zu weniger Konflikten zwischen Velofahrenden und Zufussgehenden kam. Somit wurde das primäre Ziel erreicht.

Keine Benutzungspflicht für Velos

Die optische Trennung durch die Markierung dient den Benutzerinnen und Benutzern als sehr gute Orientierungshilfe. Der Bereich mit den Längsstreifen «gehört» den Fussgängerinnen und Fussgängern. Velos dürfen diese Fläche jedoch ausnahmsweise und mit der gebotenen Vorsicht befahren, die Zufussgehenden geniessen den Vortritt. Der Versuch zeigt zudem, dass bei einem 2,2 Meter breiten Korridor das Kreuzen von Velos zwar eng, aber möglich ist. Das (mit der gebotenen Vorsicht erlaubte) Ausweichen in den Fussgängerbereich führt ebenfalls zu keinen Sicherheitsproblemen.

In der Unterführung gilt ein Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge. «Schnelle» E-Bikes dürfen diese Verkehrsfläche also nur mit ausgeschaltetem Motor befahren. Eine Benutzungspflicht für alle Velos besteht hingegen nicht. Velos dürfen auch in der Hauptunterführung verkehren.

Unabhängig von den nun erzielten Verbesserungen wird die Verbreiterung der Unterführungen geprüft. Eine solche bauliche Massnahme ist aber erst mittelfristig möglich.

                                                                                                         Zürich, 24. August 2018

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