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Städte sprechen sich für die Einführung von Velostrassen aus

Bund schlägt weitere Diskussionen mit Fachgremien und -verbänden vor

Zusammen mit Basel, Bern, Luzern und St. Gallen hat Zürich den Pilotversuch «Velostrassen» durchgeführt. Der Schlussbericht das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zeigt eine sehr gute Akzeptanz der Velostrassen und eine hohes Sicherheitsempfinden. Allerdings lassen die tiefen Fallzahlen und die kurze Versuchszeit keine eindeutigen Aussagen zur Zweckmässigkeit zu, weshalb weitere Diskussionen notwendig sind.

Zusammen mit Basel, Bern, Luzern und St. Gallen hat Zürich den Pilotversuch «Velostrassen» durchgeführt. Der Schlussbericht das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zeigt eine sehr gute Akzeptanz der Velostrassen und eine hohes Sicherheitsempfinden. Allerdings lassen die tiefen Fallzahlen und die kurze Versuchszeit keine eindeutigen Aussagen zur Zweckmässigkeit zu, weshalb weitere Diskussionen notwendig sind.

Ab Dezember 2016 bis Ende September 2017 gab es in Zürich zwei Velostrassen: eine auf der Scheuchzerstrasse und eine auf der Achse Zelgli-/Affolternstrasse. Entstanden sind sie im Rahmen des Pilotversuchs Velostrassen, der in den Städten Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich durchgeführt wurde. Nun liegt der Schlussbericht des ASTRA vor. Die Auswertungen beruhen auf Verkehrsmessungen und auf Befragungen von Verkehrsteilnehmenden sowie Anwohnenden.

Die Ergebnisse des Pilotversuchs weisen darauf hin, dass eine Velostrasse ein Ansatz zur Veloförderung sein könnte: Der Komfort für den Veloverkehr nahm zu, ohne dass es bei den anderen Verkehrsteilnehmenden zu nennenswerten Qualitätseinschränkungen gekommen wäre. Es zeigte sich, dass die Signaltafeln und die auf der Fahrbahn markierten Velosymbole die Veloführung verdeutlichen und die Sichtbarkeit des Veloverkehrs verbessern. Eine weitere Erkenntnis des Pilotversuchs ist, dass Velostrassen nur auf geeigneten Strecken einen Mehrwert bieten und keine Billiglösung sind: Sie müssen sorgfältig geplant und gestaltet werden.

Zu tiefe Fallzahlen und zu kurze Laufzeit

Die Ergebnisse des Pilotversuchs lassen hingegen keinen eindeutigen Schluss zur Zweckmässigkeit von Velostrassen zu.  Gemäss Schlussbericht waren die Fallzahlen zu tief und die Laufzeit des Versuchs zu kurz, um bereits schlüssige Aussagen zu ermöglichen. Es war weder ein eindeutiger Nutzen feststellbar, noch gab es negative Auswirkungen. Einzelne Hinweise auf Nutzen und Nachteile liegen jedoch vor. Dies ist nicht weiter verwunderlich, da die Pilotstrecken vorerst nur mit einfachen Mitteln gestaltet wurden.

Das ASTRA wird die Ergebnisse des Pilotversuchs daher mit betroffenen Fachgremien und -verbänden diskutieren. Die Stadt Zürich hat in der Vernehmlassung zur Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften (SSV) die Aufnahme eines neuen Artikels zur Signalisation von Velostrassen gefordert. Die in der Schweiz in Pilotversuchen erprobten und auch im Ausland bewährten Velostrassen sind eine zweckmässige Ergänzung der bestehenden Verkehrsregimes. Velostrassen sind eine wichtige Förderungsmassnahme und können das Velofahren attraktiver, sicherer und komfortabler gestalten. Aus Sicht der Stadt Zürich ist nicht nachvollziehbar, dass Velostrassen im Rahmen der vorliegenden Revision keine Aufnahme in die SSV gefunden haben. Die Pilotstädte erachten die Velostrassen als Mosaikstein in der Veloverkehrsförderung. Sie werden weiter eng mit dem ASTRA zusammenarbeiten und sprechen sich für eine definitive Einführung von Velostrassen aus.

Stadt Zürich: Kleine Veränderungen

In der Stadt Zürich wurden auf beiden Teststrecken keine Hinweise gefunden, dass sich Velostrassen negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken. Bei den Verkehrsteilnehmenden und den Anwohnenden stiess das neue Verkehrsregime auf eine grosse Akzeptanz. Bei der Versuchsstrecke Affoltern-/Zelglistrasse konnten sowohl beim motorisierten Individualverkehr als auch beim Veloverkehr keine Veränderungen beim Geschwindigkeitsniveau nachgewiesen werden. In der Scheuchzerstrasse wurde während der Versuchsphase ein erhöhtes Veloaufkommen registriert.

                                                                                                                Zürich, 5.2.2019 

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