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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0247, 28.04.2021

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 9

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen ab sofort bis etwa Ende Dezember 2021 folgende Verkehrsvorschriften:

Grünauring
Einbahnstrasse

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit Velos/Mofas:
von der Bändlistrasse nach der Tüffenwies.

Fussweg

Als Fussweg, ausgenommen «Velo gestattet», wird bezeichnet:
der südliche Fussweg zwischen dem Grünauring 25 bis 37.

Tüffenwies
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit Velos/Mofas:
vom Grünauring nach der Tüffenwies 42.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.