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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0289, 19.05.2021

Temporäre Verkehrsvorschrift, Kreis 9

Wegen Vorarbeiten des ASTRA Lärmschutz Grünau ergeht für die nachfolgende Strasse ab sofort bis etwa Ende Oktober 2021 folgende temporäre Aufhebung der Verkehrsvorschrift:

Die Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 3. März 2014:

Juchstrasse
Fahranordnung

Das Abbiegen nach links ist verboten: bei der Einmündung in den Bändliweg.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Da die Bauarbeiten bereits begonnen haben, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.