Amtliche Mitteilung
Nummer: 2021/0291, 26.05.2021
Temporäre Verkehrsvorschrift, Kreis 9
Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannte Strasse ab 31. Mai 2021 bis etwa Mitte August 2021 folgende Verkehrsvorschrift:
Flurstrasse
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Freilagerstrasse nach der Spiserstrasse.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.
Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.
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