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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0291, 26.05.2021

Temporäre Verkehrsvorschrift, Kreis 9

Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannte Strasse ab 31. Mai 2021 bis etwa Mitte August 2021 folgende Verkehrsvorschrift:

Flurstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Freilagerstrasse nach der Spiserstrasse.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.