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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0533, 15.09.2021

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 3

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen etappenweise ab 20. September 2021 bis etwa Ende April 2023 folgende Verkehrsvorschriften:

Bertastrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, etappenweise zwischen der Haldenstrasse und der Badenerstrasse, mit dem Zusatz: «Zubringerdienst gestattet».

Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten:
etappenweise zwischen der Gutstrasse und der Haldenstrasse, mit dem Zusatz: «Zubringerdienst gestattet».

Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn, zwischen der Gutstrasse und der Badenerstrasse,
gemäss örtlicher Signalisation.

Gertrudstrasse
Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten:
etappenweise zwischen der Goldbrunnenstrasse und der Rotachstrasse, mit dem Zusatz: «Zubringerdienst gestattet».

Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn, zwischen der Goldbrunnenstrasse und der Rotachstrasse,
gemäss örtlicher Signalisation.

Goldbrunnenstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, etappenweise zwischen der Birmensdorferstrasse und der Goldbrunnenstrasse 162, mit dem Zusatz: «Zubringerdienst gestattet».

Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn, zwischen der Birmensdorferstrasse und der Goldbrunnenstrasse Nr. 162, gemäss örtlicher Signalisation.

Martastrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, etappenweise zwischen der Aemtlerstrasse und der Zentralstrasse, mit dem Zusatz: «Zubringerdienst gestattet».

Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn, zwischen der Aemtlerstrasse und der Zentralstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Nussbaumstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, etappenweise zwischen der Goldbrunnenstrasse und der Saumstrasse, mit dem Zusatz: «Zubringerdienst gestattet».

Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn, zwischen der Goldbrunnenstrasse und der Saumstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Rotachstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, etappenweise zwischen der Kalkbreitestrasse und der Bertastrasse, mit dem Zusatz: «Zubringerdienst gestattet».

Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn, zwischen der Kalkbreitestrasse und der Bertastrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Zentralstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, etappenweise zwischen der Gertrudstrasse und der Bertastrasse, mit dem Zusatz: «Zubringerdienst gestattet».

Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn, zwischen der Gertrudstrasse und der Bertastrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Zurlindenstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, etappenweise zwischen der Eschwiesenstrasse Nr. 3 und der Fritschistrasse, mit dem Zusatz: «Zubringerdienst gestattet».

Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn, zwischen der Eschwiesenstrasse und der Fritschistrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.