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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0420, 29.06.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 4

Wegen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen ab etwa 11. Juli 2022 bis etwa Ende August 2023 folgende Verkehrsvorschriften:

Schöneggstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen VBZ-Busse:
von der Magnusstrasse nach der Langstrasse.

Militärstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen VBZ-Busse:
von der Langstrasse nach der Kanonengasse.

Hohlstrasse
Fahranordnung

Das Abbiegen nach links ist verboten:
von der Hohlstrasse stadteinwärts in die Feldstrasse.

Langstrasse
Fahranordnung

Das Abbiegen nach rechts ist verboten:
von der Langstrasse in die Militärstrasse.

Kanonengasse
Fahranordnung

Das Abbiegen nach links ist verboten:
von der Kanonengasse Fahrtrichtung Lagerstrasse in die Militärstrasse.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen nach der Publikation ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist alleine der Verfügungstext.