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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0656, 26.10.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 4

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen etappenweise ab 8. November 2022 bis Ende Dezember 2023 folgende Verkehrsvorschriften:

Ankerstrasse
Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn, zwischen der Molkenstrasse und der Brauerstrasse,
gemäss örtlicher Signalisation.

Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Brauerstrasse nach der Molkenstrasse.

Brauerstrasse
Fahranordnung Linksabbiegen

Bei der Einmündung in die Kanonengasse.

Dienerstrasse
Fahranordnung Linksabbiegen

Bei der Einmündung in die Kanonengasse.

Kanonengasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Militärstrasse nach der Brauerstrasse.

Halteverbote

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn, zwischen der Brauerstrasse und der Militärstrasse,
gemäss örtlicher Signalisation.

Fahranordnung Rechtsabbiegen

Bei der Einmündung in die Militärstrasse von der Lagerstrasse herkommend.

Kurzgasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Hohlstrasse nach der Brauerstrasse.

Militärstrasse
Fahranordnung Geradeaus- oder Linksabbiegen

Bei der Einmündung Kanonengasse von der Langstrasse herkommend.

Fahranordnung Geradeaus- oder Rechtsabbiegen

Bei der Einmündung Kanonengasse von der Kasernenstrasse herkommend.

Müllerstrasse
Fahranordnung Rechtsabbiegen

Bei der Einmündung in die Ankerstrasse.

Zwinglistrasse
Fahranordnung Linksabbiegen

Bei der Einmündung in die Kanonengasse.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Ein Übersichtsplan ist im Anhang einsehbar. Verbindlich für die Verkehrsvorschriften ist der Verfügungstext.