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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0055, 17.01.2024

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 1

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen ab sofort bis Ende Januar 2025 folgende Verkehrsvorschriften:

Talstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
Von der Kurt-Guggenheim-Strasse nach der Börsenstrasse

Bahnhofstrasse
Einbahnverkehr

Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr der VBZ-Busse:
von der Kurt-Guggenheim-Strasse nach dem Bürkliplatz.

Fahrverbot

Der Verkehr mit Lastwagen ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr der VBZ-Busse:
zwischen dem Bürkliplatz und der Kurt-Guggenheim-Strasse.

Kurt-Guggenheim-Strasse
Halteverbote

Jedes freiwillige Halten ist verboten: beidseits der Fahrbahn, zwischen der Talstrasse und der Bahnhofstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Neubeurteilungsbegehren die aufschiebende Wirkung entzogen.

Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.