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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0070, 31.01.2024

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 10

Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse rückwirkend ab 15. Januar 2024 bis etwa Ende Februar 2025 folgende Verkehrsvorschrift:

Rosengartenstrasse
Fahranordnung Rechtsabbiegeverbot

Das Abbiegen nach rechts ist verboten:
von der Rosengartenstrasse stadteinwärts in die Lehenstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird Neubeurteilungsbegehren die aufschiebende Wirkung entzogen.

Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschrift können im Anhang eingesehen werden.