Amtliche Mitteilung
Nummer: 2024/0082, 31.01.2024
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 1
Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergeht für die nachgenannte Strasse etappenweise ab 29. Januar 2024 bis 1. März 2024 folgende Verkehrsvorschrift:
Rampe Einfahrt Parkhaus Hohe Promenade
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
von der Strasse Hirschengraben in das Parkhaus.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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