Amtliche Mitteilung
Nummer: 2024/0301, 24.04.2024
Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 1
Wegen Abbrucharbeiten an der Fassade einer Hochbaustelle ergeht für die nachgenannte Strasse ab 2. Mai 2024 bis Mitte September 2024 folgende Verkehrsvorschrift:
Bärengasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten:
zwischen der Talstrasse und dem Talacker.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.
Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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