Beim Versand des Stimmmaterials für den Urnengang vom 4. März 2018 wurde der Stadtkanzlei von fünf Stimmberechtigten die doppelte Zustellung des Stimmmaterials gemeldet. Interne Abklärungen ergaben, dass mutmasslich kurzzeitige Stromabfälle beim Druck der Stimmrechtsausweise zu einzelnen doppelt ausgedruckten Stimmrechtsausweisen geführt hatten. Da das Ausmass dieses Vorfalls nicht klar war, ordnete die Stadtkanzlei eine Überprüfung der am Urnengang vom 4. März 2018 eingegangenen Stimmrechtsausweise an. Diese ergab, dass von acht Personen zwei auf sie lautende Stimmrechtsausweise vorlagen. Die Unterschriften auf den Stimmrechtsausweisen unterscheiden sich aber deutlich.
Weitere Abklärungen ergaben, dass alle diese acht Personen von ihrem Kreisbüro aufgrund ihres Hinweises, das Stimmmaterial nicht erhalten zu haben, Ersatzmaterial erhalten hatten. Es handelt sich um fünf Fälle im Wahlkreis 9, zwei Fälle im Wahlkreis 4+5 und einen Fall im Wahlkreis 1+2. Die Stadtkanzlei hat daher heute aufgrund von Art. 282 StGB Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Die Stadtkanzlei kommt jedoch auch zum Schluss, dass die Panne beim Druck der Stimmrechtsausweise keinerlei Auswirkungen hatte.