Anfang Mai hat der Bundesrat entschieden, dass am geplanten Blanko-Termin vom 24. November 2019 keine eidgenössische Volksabstimmung stattfindet. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat bereits früher beschlossen, für diesen Fall stattdessen den 17. November 2019 als Termin für eine allfällige kantonale Volksabstimmung und gegebenenfalls für einen zweiten Wahlgang der Ständeratswahl vorzusehen.
Der Stadtrat hat nun im Einklang mit dem Kanton den 17. November 2019 als weiteren Termin für eine allfällige kommunale Abstimmung festgelegt.