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50 Jahre im Dienste des Rechts

Medienmitteilung

Pierre Heusser, Ombudsmann der Stadt Zürich, präsentiert den 50. Jahresbericht der Ombudsstelle. Neben einem Rückblick auf das Jubiläumsjahr legt der Bericht den Schwerpunkt auf die Bedeutung des Rechts für das Verwaltungshandeln. Daneben wirft der Ombudsmann einen Blick auf die aktuellen Bemühungen der Stadt Zürich gegen Rassismus.

19. Mai 2022

Die Stadt Zürich war eine Pionierin, als sie im November 1971 die erste Ombudsstelle der Schweiz einrichtete. Auf kommunaler Ebene war es sogar die erste Ombudsstelle Europas. In der Jubiläumspublikation «Im Dienste des Rechts» sowie in einem Beitrag im aktuellen Jahresbericht blicken zahlreiche Autorinnen und Autoren auf die Entstehung, die heutige Bedeutung, aber auch auf die Zukunft der Ombudsstelle. In der Stadt Zürich hat sich diese als wichtige Anlaufstelle für Anliegen und Beschwerden der Bevölkerung erwiesen, aber auch als interne Vermittlungsstelle bei Personalkonflikten. Wer im Kontakt mit der Verwaltung nicht weiterkommt, wer sich nicht ernst genommen oder ohnmächtig fühlt, kann sich bei der Ombudsstelle kostenlos und niederschwellig beraten lassen. Bei Bedarf klären der Ombudsmann und sein Team den Sachverhalt ab, vermitteln und suchen nach einer für alle Seiten praktikablen Lösung.

Rechtliche Grundlagen für das Verwaltungshandeln

«Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht». So einfach und klar steht es in der Bundesverfassung. Weniger einfach ist dann die Umsetzung in der Praxis. Für eine moderne Verwaltung, die dynamisch und zeitgemäss agieren will und muss und die teilweise im Wettbewerb mit Privaten steht, ist es eine Herausforderung, den an sich klaren Grundsatz des Primats des Rechts einzuhalten. Denn es gibt zahlreiche andere Kräfte, seien es politische, ökonomische, gesellschaftliche oder mediale, die ebenfalls stark auf das Verwaltungshandeln einwirken. Für staatliches Handeln braucht es aber immer eine rechtliche Grundlage. Dies gilt einerseits für den Kontakt mit der Bevölkerung, wie die Fallbeispiele im aktuellen Jahresbericht zeigen, aber auch für die Stadt Zürich als Arbeitgeberin, wie im Beitrag «Stolperfallen im Personalrecht» aufgezeigt wird.

Rassismus? In der Stadt Zürich?

Die Ombudsstelle hat bereits in früheren Jahresberichten immer wieder über Fälle von Racial Profiling, aber auch von rassistischen Erlebnissen am Arbeitsplatz berichtet. Nun kommt die Debatte über rassistische Zeichen im öffentlichen Raum hinzu. Aber auch die institutionelle, häufig unsichtbare Seite des Rassismus, die erst den Boden für individuelle Diskriminierungen legt, ist seit Langem ein Schwerpunkt für die Ombudsstelle. Die öffentliche Wahrnehmung des Themas und das Bewusstsein in der Stadtverwaltung haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Grund genug, um einen ausführlichen Blick auf die Bemühungen der Stadt Zürich gegen Rassismus zu werfen.

Ähnliche Geschäftslast, mehr Kontakte

Die Anzahl der Geschäfte (grössere Fälle) blieb konstant (483, Vorjahr 482). Die Anfragen (kleinere Fälle) gingen zurück (902, Vorjahr 1141). Weiterhin hoch ist der Anteil an internen Personalfällen (40 %, Vorjahr 38 %). Deutlich zugenommen haben die Kontakte mit der Verwaltung (2045, Vorjahr 1492). Mit den Ratsuchenden ergaben sich 3797 Kontakte. Wie in den Vorjahren betrafen die meisten Geschäfte und Anfragen das Sozialdepartement, das Sicherheitsdepartement und das Gesundheits- und Umweltdepartement.

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