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Internationale Kundschaft

Personen, die einen Ausländerausweis besitzen, müssen diesen spätestens 14 Tage vor Ablauf verlängern lassen.

Verlängerung der Niederlassung C

Ihre Niederlassungsbewilligung läuft demnächst ab?

Bitte bringen Sie mit:
 

  • Niederlassungsbewilligung
  • gültigen Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
  • Verfallsanzeige C

Die Gebühren sind jeweils auf der Einladung zur Verlängerung aufgeführt.

Verlängerung des Aufenthalts B

Ihre Aufenthaltsbewilligung B läuft demnächst ab?

Bitte bringen Sie mit:

  • Aufenthaltsbewilligung
  • gültigen Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
  • Verfallsanzeige B

Die Gebühren sind jeweils auf der Einladung zur Verlängerung aufgeführt.

Weitere Informationen