Internationale Kundschaft
Personen, die einen Ausländerausweis besitzen, müssen diesen spätestens 14 Tage vor Ablauf verlängern lassen.
Verlängerung der Niederlassung C
Ihre Niederlassungsbewilligung läuft demnächst ab?
Bitte bringen Sie mit:
- Niederlassungsbewilligung
- gültigen Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
- Verfallsanzeige C
Die Gebühren sind jeweils auf der Einladung zur Verlängerung aufgeführt.
Verlängerung des Aufenthalts B
Ihre Aufenthaltsbewilligung B läuft demnächst ab?
Bitte bringen Sie mit:
- Aufenthaltsbewilligung
- gültigen Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
- Verfallsanzeige B
Die Gebühren sind jeweils auf der Einladung zur Verlängerung aufgeführt.