Der Ausländerinnen- und Ausländerbeirat der Stadt Zürich hat sich gestern Donnerstag, 23. November 2017, mit dem Stadtrat zur jährlichen Arbeitssitzung getroffen. Ein Traktandum war die politische Partizipation.
Konsultatives Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene
Der Beirat regte ein konsultatives Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene an: Wer seit fünf Jahren in Zürich wohnt, soll die kommunalen Stimm- und Wahlunterlagen zugeschickt erhalten und die Möglichkeit haben, konsultativ seine Stimme abzugeben.
Informationen zu politischen Vorlagen für möglichst viele Zürcherinnen und Zürcher
Mit der Information zu aktuellen politischen Vorlagen erhalten in der Stadt Zürich wohnhafte Personen ohne Stimm- und Wahlrecht die Möglichkeit, sich auf der gleichen Grundlage wie die Stimmberechtigten eine Meinung zu bilden. Der stimmberechtigte Teil der Bevölkerung erfährt über die Ergebnisse der konsultativen Wahlen und Abstimmungen, welches die Haltungen und Meinungen ihrer nicht-stimmberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger sind.
Stärkung von Partizipationswillen und Zusammengehörigkeit
Mit einem kommunalen konsultativen Stimm- und Wahlrecht kann der Partizipationswille, das gegenseitige Vertrauen und die Zusammengehörigkeit in der Bevölkerung gestärkt werden. Der Versand der Stimm- und Wahlunterlagen an alle Einwohnerinnen und Einwohner, die seit fünf Jahren in der Stadt wohnen, behebt ein Informationsdefizit und wirkt zumindest teilweise dem Demokratiedefizit bei Zürcherinnen und Zürcher ohne Schweizer Pass entgegen, die rund ein Drittel der Bevölkerung ausmachen. Gut informierte Bürgerinnen und Bürger können sich aktiver ins Stadtleben einbringen und über die ihnen offen stehenden Partizipationsmöglichkeiten an der Gestaltung der Zukunft der Stadt Zürich teilnehmen.