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Stadtrat beantragt ergänzende Massnahmen zur langfristigen Stabilisierung der Kongresshaus Zürich AG

Medienmitteilung

Die Pandemie traf die Kongresshaus Zürich AG besonders hart. Auch dank einem im März 2022 beschlossenen Darlehen der Stadt konnte die drohende Zahlungsunfähigkeit abgewendet werden. Das Unternehmen bleibt aber sanierungspflichtig. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat eine Beteiligungserhöhung von bis zu 4,5 Millionen Franken als Beitrag an dessen Entschuldung und zusätzliche Massnahmen für einen künftig stabilen Betrieb in Kongresshaus und Tonhalle.

11. Mai 2022

Die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie trafen die Kongresshaus Zürich AG besonders hart. Das Unternehmen war durch die mehrjährige Betriebsschliessung aufgrund der Bauarbeiten zur Instandsetzung von Kongresshaus und Tonhalle bereits geschwächt. Kurz nach Eröffnung des renovierten Kongresshauses im September 2021 führten pandemiebedingte Schliessungen zu einem Kapitalverlust.

Die unmittelbar bevorstehende Zahlungsunfähigkeit konnte Anfang März 2022 auch dank einem von der Stadt gewährten rückzahlungspflichtigen und verzinslichen Darlehen in der Höhe von 1,9 Millionen Franken abgewendet werden. Der Stadtrat hatte zudem angekündigt, dass für die längerfristige Gewährleistung eines stabilen Betriebs im Kongresshaus weitere Massnahmen nötig sein werden (Medienmitteilung vom 9. März 2022).

Das Kongresshaus spielt eine bedeutende Rolle für den Kultur-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Zürich. Durch dessen Unterstützung fördert die Stadt indirekt den Tourismus, die Hotellerie, den Detailhandel in der Innenstadt und die Veranstaltungsbranche – und damit Bereiche, die von der Pandemie insgesamt stark betroffen waren.

Stadt beteiligt sich mittels Kapitalerhöhung an Bilanzsanierung

Die Kongresshaus Zürich AG bleibt trotz massiver Sparmassnahmen sanierungspflichtig. Zur Überwindung des Kapitalverlusts beantragt der Verwaltungsrat den Aktionärinnen und Aktionären der Gesellschaft im Sommer 2022 eine Bilanzsanierung, eine sogenannte «Harmonika»: Im Rahmen einer ausserordentlichen Generalversammlung soll das Aktionariat seine Zustimmung geben, dass mittels Kapitalschnitt der Nennwert jeder einzelnen Aktie von 1000 Franken auf 100 Franken reduziert wird. Gleichzeitig wird eine Kapitalerhöhung von 4,5 Millionen Franken durchgeführt. Dadurch erreicht das Aktienkapital wieder den ursprünglichen Wert von 5 Millionen Franken. Mit einem Anteil von 7,6 Prozent ist die Stadt Zürich bisher grösste Minderheitsaktionärin. Damit die Bilanzsanierung gelingt, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat eine Beteiligungserhöhung von höchstens 4,5 Millionen Franken. Der Beitrag der Stadt reduziert sich je nach Zeichnung anderer Aktionärinnen und Aktionäre. Die Kapitalerhöhung erlaubt es der Kongresshaus Zürich AG, das im März 2022 von der Stadt gewährte Darlehen von 1,9 Millionen Franken abzulösen beziehungsweise zurückzubezahlen.

Anpassungen für einen stabilen Betrieb in Kongresshaus und Tonhalle

Die Eigentümerin des Gebäudeensembles am See mit Kongresshaus und Tonhalle, die öffentlich-rechtliche Kongresshaus-Stiftung Zürich, hat ihrerseits weitere Massnahmen geprüft, um einen langfristig stabilen Betrieb von Kongresshaus und Tonhalle zu gewährleisten. Sie wird die Betriebssituation entflechten und vereinfachen: Der Betrieb des Kongresshauses wird künftig durch die Kongresshaus Zürich AG organisiert, die Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG alleinige Mieterin des Tonhalle-Gebäudeteils. Als Konzerthausbetreiberin wird sie neu auch Vermieterin für Drittveranstaltende in den Tonhalle-Sälen. Damit werden Schnittstellen beseitigt, Reaktionszeiten verkürzt und Drittveranstaltende haben künftig eine einzige Ansprechpartnerin für ihre Konzerte. Durch die Entflechtung erhöht sich die Miete der Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG um 216 800 Franken. Die Mietkosten sollen wie bis anhin durch die Stadt getragen werden.

Zudem hat eine Überprüfung ergeben, dass die bisherige Miete der Kongresshaus Zürich AG deutlich über marktüblichen Vergleichsgrössen liegt. Um eine nachhaltige Betriebsführung der Kongresshaus Zürich AG zu ermöglichen, reduziert die öffentlich-rechtliche Kongresshaus-Stiftung Zürich deshalb ihren Mietzins. Damit die Finanzierung des Gebäudeunterhalts und künftiger Renovationen trotzdem gewährleistet bleibt, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat die dazu nötige Erhöhung des maximalen jährlichen Betriebsbeitrags an die Kongresshaus-Stiftung Zürich um 950 000 Franken (bisher: 2,9 Millionen Franken).

Günstigere Mieten für nicht-kommerzielle Drittveranstaltende in Tonhalle

Die Entflechtung des Betriebs von Kongresshaus und Tonhalle soll genutzt werden, um die mit der Instandsetzung von Kongresshaus und Tonhalle deutlich gestiegenen Mietkosten für nicht-kommerzielle Drittveranstaltende in den Tonhalle-Sälen zu senken. Die Stadt übernimmt im Rahmen eines 3-jährigen Pilotversuchs eine jährliche Defizitdeckungsgarantie in der Höhe der Mietzinssenkungen, maximal 100 000 Franken. Davon profitieren nicht-kommerzielle Orchester, Ensembles und Chöre in den Bereichen klassische und zeitgenössische Musik.

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