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Kinderkonferenz

Statuten

Statuten der Kinderkonferenz und der dazugehörenden Delegierten-Versammlung der Schuleinheit Aegerten Zürich-Uto:

  1. Die Kinderkonferenz wird durch Delegierte organisiert und geleitet.
  2. Aus jeder Klasse werden zwei Delegierte gewählt. Die Schulkonferenz wählt ebenfalls eine/n Delegierte/n. Diese 13 Personen bilden die Delegiertenversammlung.
  3. Die Rechte und die Pflichten der Delegierten sind in einem Pflichtenheft geregelt.
  4. Jeder Delegierte und jede Delegierte verpflichten sich bei Amtsantritt durch eine Unterschrift auf ihr persönliches Pflichtenheft den aufgeführten Anforderungen  nachzukommen.
  5. Bei Zuwiderhandlungen kann die fehlbare Delegierte/der fehlbare Delegierte von der Delegiertenversammlung nach einer Abmahnung begründet abgewählt und durch ein anderes Kind aus dieser Klasse ersetzt werden.
  6. Die Delegierten wählen an der 1. Delegiertenversammlung nach den Sommerferien aus den Delegierten der Klassen eine Präsidentin/einen Präsidenten. 
  7. Die Amtsdauer der Delegierten der Klassen und des Präsidiums dauert in der Regel ein halbes Jahr, Ausnahmen müssen begründet und von der Schulkonferenz bewilligt werden.
  8. Die Leitung der Delegiertenversammlung liegt in den Händen des Präsidiums und der/des Delegierten der Schulkonferenz.
  9. Die Wahl der/des Delegierten der Schulkonferenz liegt ausschliesslich in der Kompetenz der Schulkonferenz.
  10. Die Wahl der Klassendelegierten liegt ausschliesslich in der Kompetenz der betreffenden Klasse.
  11. Die Delegiertenversammlung hat gegenüber der Schulkonferenz ein Antragsrecht.
  12. Bei Abstimmung während einer Delegiertenversammlung entscheidet das einfache Mehr. Bei Gleichstand entscheidet die Stimme der Präsidentin/ des Präsidenten.
  13. Die Delegierten treffen sich in regelmässigen Abständen, um die Anliegen der Schülerinnen und Schüler der Schuleinheit Aegerten in gebührender Form und unter Berücksichtigung der Anliegen aller in der Schuleinheit Aegerten arbeitenden Personen zu diskutieren, gegebenenfalls Problemlösungen der Schulkonferenz vorzuschlagen und getroffene und genehmigte Beschlüsse an einer Kinderkonferenz der Versammlung mitzuteilen.
  14. Statutenänderungen werden nach einem Mehrheitsbeschluss während einer Delegiertenversammlung der Schulkonferenz zur Genehmigung vorgelegt.

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