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Regeln

Gesamte Schulanlage

Die Regeln gelten für alle Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit von 7:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30, ausser am Mittwochnachmittag - auch für diejenigen, die keinen Unterricht haben.

Mitverantwortung

  • Die Schülerinnen und Schüler sind für einen geregelten und geordneten Schulbetrieb mitverantwortlich.
  • Sie achten darauf, dass sie den Unterricht anderer Klassen, der früher beginnt oder später endet, nicht stören.
  • Sie tragen zur Ordnung und Sauberkeit in der Schulanlage bei und behandeln Material und Einrichtungen sorgfältig
  • Schulsachen werden so im Schulzimmer versorgt, dass die Zimmerreinigung nicht behindert wird.

Kleidung

  • Die Schülerinnen und Schüler erscheinen in angepasster Kleidung an ihrem Arbeitsort «Schule».
  • Freizeitkleidung wie Trainerhosen, knappe Bekleidung, T-Shirts mit beleidigenden oder provozierenden Aufdrucken gehören nicht in die Schule.

Handys, MP3-Player und andere elektronische Geräte

  • ... werden von Schülerinnen und Schülern im Schulhaus und während der Pausen auch auf den Aussenanlagen nicht benützt.
  • Die Geräte sind ausgeschaltet und nicht sichtbar versorgt.
  • Bei Verstoss gegen diese Regelung wird das Gerät vom Schulpersonal eingezogen und zur Abholung bei der Schulleitung am Ende des Schultages bereit gehalten.
  • Im Wiederholungsfall holen die Eltern das Gerät bei der Schulleitung ab.

Bälle, Skateboards, Rollschuhe

  • werden im Schulhaus getragen, Kickboards geschoben.

Abfälle

  • werden in die entsprechenden Abfalleimer getrennt entsorgt.
  • Für PET-Flaschen stehen entsprechende Behälter bereit.

Während der Pausen

  • gehen die Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten Weg ins Freie und halten sich auf dem Schulareal auf.

Rauchen

  • und der Konsum von Alkohol und anderen Suchtmitteln ist auf der ganzen Schulanlage verboten.

Spucken

  • ist aus hygienischen Gründen zu unterlassen.

Aussenanlagen

Befahren 

  • Die Schulanlage wird nur ausserhalb der Unterrichtszeit mit Velos und Mofas befahren.

Mittagsruhe

  • ist von 12:00 bis 13:00.

Nachmittag  

  • Bis 16:30 ist der Aufenthalt vor dem Schulhaus nicht gestattet, damit der Schulbetrieb nicht durch Lärm gestört wird.

Mit harten Bällen 

  • darf nur auf dem roten Platz gespielt werden.

Schneeballwerfen 

  • ist nur auf der Wiese und dem roten Sportplatz gestattet.

Massnahmen bei Regelverletzung

Nachsitzen von mindestens 1 Stunde am schulfreien Nachmittag und Information der Eltern

Absenzen

Die Sorgeberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch der Schülerinnen und Schüler verantwortlich.

Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen
unvorhersehbaren Gründen dem Unterricht ganz oder teilweise fern,
benachrichtigen die Sorgeberechtigten unverzüglich die Schule oder die
Klassenlehrperson.

Vorhersehbare Absenzen (z.B. Arztbesuche, Berufsberatung) sind, wenn
möglich, in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Ist dies nicht möglich, ersuchen die Sorgeberechtigten rechtzeitig um
Dispensation.

Verpasster Schulstoff ist nachzuholen.

Unentschuldigte Absenzen werden den Sorgeberechtigten und der
Schulleitung gemeldet. Im Wiederholungsfall trifft die Schulleitung weitere
Massnahmen.

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