Heilpädagogische Förderung
nach SSG
- Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen erhalten eine heilpädagogische Förderung, die von schulinternen Heilpädagogen geplant und durchgeführt wird, nachdem in einem Schulischen Standortgespräch die Förderziele festgelegt worden sind.