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Regeln

Hausordnung

1.1. Auf dem ganzen Schulareal begegnen alle einander mit Respekt und Rücksichtnahme. Gewalt, Bedrohung, Belästigung und Beschimpfungen werden nicht toleriert. Bei Fragen oder Problemen wenden sich die Schüler und Schülerinnen an die Lehrpersonen oder Betreuungspersonen. 

1.2. Vor Schulbeginn warten die Schülerinnen und Schüler vor dem Schulhauseingang unterhalb der Treppe, bis die Glocke läutet. Dann dürfen sie ins Schulhaus.

Sie achten darauf, dass sie den Unterricht anderer Schülerinnen und Schüler, der früher beginnt oder später endet, nicht stören.

1.3. Auf dem Schulareal achten alle auf Ordnung und Reinlichkeit.

Abfälle gehören in die Abfalleimer. Die Turnhalle wird nur mit sauberen Sportschuhen betreten. Ausnahmen müssen durch die Schulleitung bewilligt werden.

1.4. Smartphones und andere persönliche elektronische Geräte sind während der Betriebszeiten nicht hör- und nicht sichtbar. Wer gegen die Regel verstösst, muss das Gerät der Lehr-/Betreuungsperson abgeben und bekommt es nach dem Unterricht/ TS- Tag/ Hortabend wieder. Bei mehrmaligem Verstoss muss es von den Eltern abgeholt werden. Wenn die MitarbeiterIn das Gerät an sich nimmt, ist sie dafür verantwortlich und sollte es einschliessen.

Die Geräte dürfen in der Schule von den Schülerinnen und Schülern nur benützt werden, wenn die Lehrpersonen/ Betreuungspersonen diese für den Unterricht verwenden.

1.5. Private fäG (mit Rollen ausgerüstete Gefährte, die mit Muskelkraft fortbewegt werden) dürfen vor 8.00 Uhr und ab 15.00 Uhr auf dem Pausenareal genutzt werden. An freien Nachmittagen und an Nachmittagen im Hort dürfen die Kinder ihre fäG auf dem Pausenplatz benützen.

1.6. Die Trottinetts und Fahrräder werden in die dafür vorgesehenen Ständer gestellt, abgeschlossen und über Nacht nach Hause genommen.

1.7. Der Konsum von Alkohol, Raucherwaren, anderen Suchtmitteln sowie E- Zigaretten/ E- Shishas ist auf der ganzen Schulanlage verboten.

1.8. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt auf dem Schulhausareal Kaugummiverbot. Unter Aufsicht der Lehr- oder Betreuungspersonen dürfen von den Schülerinnen und Schülern Kaugummis gekaut werden.

1.9. Alle Mitarbeitenden sind jederzeit verpflichtet, auf die Einhaltung der SH-Ordnung zu achten und sie einzufordern. 

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