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Elternrat

Zweck

Der Elternrat hat den Zweck, den Aufbau regelmässigerKontakte und den Austausch von Informationen zwischen dem Schulteam (Lehrpersonen, Betreuungspersonen und Hausdienst) und den Eltern sowie den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten zu fördern. Im Zentrum der Elternmitwirkung steht das Wohl der Schüler und Schülerinnen. Der Elternrat besteht aus ca. 20 bis 30 Elternvertreter/innen von allen Schul-und Kindergartenklassen und trifft sich an jeweils 4 Sitzungen pro Schuljahr.

An diesen Sitzungen werden Probleme und Bedürfnisse, die Eltern/Schule übergreifend sind, ausgetauscht und wenn nötig in die Agenden und Arbeitsgruppen aufgenommen.

Ziele und Inhalte

Der Elternrat Am Wasser:

ist Ansprechstelle für die Eltern, das Schulteam, die Schulbehörde und die SchülerInnen;

fördert den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen der Elternschaft und dem Schulteam;

trägt mit eigenen Aktivitäten und Projekten zum sozialen und kulturellen Leben und zur Gestaltung der Schule bei;

unterstützt das Schulteam, wenn gewünscht, bei der Erarbeitung und Umsetzung des Schulprogrammes (Jahresprogramm,Entwicklungsplan);

fördert die Vernetzung und den Dialog unter den Eltern;

verfolgt die aktuelle Schul-, Betreuungs- und Bildungspolitik.

Der Elternrat fördert dadurch das Bewusstsein der gemeinschaftlichen Verantwortung im Bereich der Erziehung.

Abgrenzungen

Der Elternrat hat keinen Einfluss auf die Kompetenzen des Schulteams, der Schulleitung oder der Schulbehörde. Von der Elternmitwirkung ausgeschlossen sind:

• pädagogisch-didaktische Entscheidungen,
• Personalfragen,
• Stundenpläne, Lehrmittel,
• MitarbeiterInnenbeurteilung,
• Schulaufsicht,
• Klassenzuteilung und
• Einzelinteressen.

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