Logopädie
Die logopädische Therapie steht allen städtischen Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Spracherwerb zur Verfügung. Die Auffälligkeiten können sowohl die mündliche Sprache (Sprachverständnis, Wortschatz, Aussprache, Grammatik, Redefluss) als auch die Schriftsprache (Lesen und Schreiben) betreffen.
Wenn Ihnen bei Ihrem Kind Schwierigkeiten in der Sprache auffallen, suchen Sie bitte das Gespräch mit der Lehrperson. Diese meldet sich auch bei Ihnen, falls sie Auffälligkeiten im Spracherwerb Ihres Kindes feststellt. Nach Absprache mit Ihnen meldet die Lehrperson Ihr Kind zur logopädischen Abklärung an.
Mit der Einwilligung der Eltern wird die logopädische Abklärung durch die Logopädin am Schulhaus durchgeführt. Danach besprechen die Logopädin, die Eltern und allenfalls die Lehrperson an einem Standortgespräch die logopädischen Ziele und deren Umsetzung.
Die logopädische Therapie ist freiwillig, d.h., sie findet nur mit dem Einverständnis der Eltern statt. Die Kosten übernimmt die Stadt Zürich.