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Jokertage

Pro Schuljahr können zwei Jokertage bezogen werden. Halbtage gelten als ganze Tage. An bestimmten besonderen Terminen der Schule / der Klasse wie z.B. Sporttag, Klassenlager können keine Jokertage bezogen werden.

Für Jokertage werden keine Formulare mehr benötigt. Es reicht eine schriftliche Mitteilung (z.B. per Mail) an die Lehrperson. Wir bitten darum, die Jokertage frühzeitig bekannt zu geben, möglichst 2 Wochen vor dem Anlass.

Dispensation (mehr als 2 Tage)

Jokertage via Klapp-App melden:

Ein Jokertag ist eine Absenz, welche Eltern für Ihr Kind ohne Angabe von Gründen beziehen können. Pro Schuljahr können maximal zwei Jokertage bezogen werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen Ende Schuljahr. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet bzw. die Abwesenheit nur einen halben Tag betrifft.

Dispensationsgesuch via Formular an Klassenlehrperson senden/abgeben:

Die Eltern richten das ausgefüllte Dispensationsgesuch frühzeitig an die Klassenlehrperson, mindestens zwei Schulwochen vor der Dispensation.

Das Dispensationsgesuch geht anschliessend via Klassenlehrperson an die Schulleitung und schliesslich wieder zurück an die Klassenlehrperson und die Eltern.

Nichtbewilligung:

Die Schulleitung kann anordnen, dass bei besonderen Schulanlässen wie Besuchstagen, Sporttagen, Exkursionen, Schulreisen, Klassenlagern oder Projektwochen keine Jokertage bezogen werden können bzw. Dispensationsgesuche nicht bewilligt werden.

Zu besonderen Schulanlässen gehören auch die letzten Schultage vor den Sommerferien am Ende einer Schulstufe (2. KG / 3. Kl. / 6. Kl.) sowie die ersten Schultage zu Beginn einer neuen Schulstufe (1. KG / 1. Kl. / 4. Kl.). An diesen Tagen werden unter anderem mit der ganzen Schule und der Klasse, den Lehr- und Betreuungspersonen sowie den Eltern verschiedene Abschiede bzw. Begrüssungen gefeiert sowie letzte gemeinsame Ausflüge durchgeführt und das Klassenzimmer und alle Schulmaterialien gemeinsam aufgeräumt. Die letzten und die ersten Schultage einer Schulstufe sind für alle Kinder, die Klassengemeinschaften und die Schule sozialpädagogisch sehr wichtig.

Unterrichtsinhalte vor- oder nachholen:

Die Schülerinnen und Schüler sind gemäss Anweisungen der Lehrpersonen zum Vor- oder Nachholen der verpassten Unterrichtsinhalte verpflichtet. Es findet kein Fernlernen statt, bei welchem die Lehrperson die Schülerinnen oder Schüler beim Lernen betreut. 

Abmeldung Betreuung:

Bei Dispensation vom Schulunterricht von mehr als 30 Kalendertagen erfolgt eine Reduktion des Elternbeitrags. Dafür ist eine Meldung durch die Schulleitung an das Schulamt erforderlich. 

Übertritt in die Oberstufe und Weiteres

Umzug / Wegzug

Wenn Ihre Familie umzieht und das Kind die Schule verlässt, so melden Sie dies bitte mit diesem Formular der Lehrperson.

Abmeldeformular IL

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