Durch die Institutionalisierung der Elternmitwirkung auf Klassen-, Betreuungs- und Schulebene sollen der Informationsaustausch zwischen Eltern, Schulteam und Aufsichtskommission verbessert, die gegenseitigen Kontakte im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit vertieft und die Anliegen der Eltern gegenüber der Schule vertreten werden.
Der Elternrat wird am Anfang des Schuljahres gewählt und trifft sich mindestens zwei Mal pro Jahr. Er wählt einen Vorstand.