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Betreuung

Betreuungsangebot

Essensausgabe, SchülerInnen stehen an

Zur Schule Gabler gehören fünf Mittag-/Abendbetreuungseinrichtungen und eine Morgenbetreuung. Insgesamt bieten wir rund 250 Betreuungsplätze an. Auch in den Schulferien sind Betreuungsplätze vorhanden, um ein Kind bei Bedarf an unserer Schule ganztags betreuen zu können. Der Morgentisch im Hort Grütli sowie die Mittag-Abendbetreuung Bürglistrasse, Brandschenke, Grütli sowie Hügel ermöglichen schul- und familienergänzende Betreuung nach dem Morgenunterricht mit einer vollwertigen Verpflegung.

Betreuungszeiten

Öffnungszeiten und Feiertage

Die Betreuungseinrichtungen sind während der Schulwochen mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage an allen Wochentagen (Montag - Freitag) geöffnet.

  • Mittag-/Abendbetreuung von 11.55 bis 18.00 Uhr
    Bürglistrasse, Brandschenke, Grütli, Hügel, Gabler

  • Morgenbetreuung von 07.00 bis 08.15 Uhr
    Grütli
  • Öffnungszeiten während den Schulferien/schulfreien Tagen:
    Montag bis Freitag von 07.00 bis 18.00 Uhr

  • Öffnungszeiten an schulfreien Tagen (an offiziellen Feiertagen geschlossen):
    Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr
    Für Kinder mit Morgenbetreuung öffnen wir um 07.00 Uhr
  • Als gesetzliche Feiertage gelten: Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 25./26. Dezember, 1. Januar (Neujahr) und 2. Januar (Berchtoldstag)
  • Als kommunale Feiertage gelten: Sächsilüüte und Knabenschiessen

Anmeldung, Aufnahme und Kündigung

Stockbild Pinsel

Um Ihr Kind in einer unserer Betreuungseinrichtungen anzumelden, senden Sie bitte dieses Formular mit originaler Unterschrift an die angegebene Adresse vom Schulamt. Alternativ erhalten Sie das Formular auch in Papierform vor Ort in den Betreuungseinrichtungen. Für Kinder, welche unserer Schule noch nicht zugeteilt sind, müssen Sie die Anmeldung an die Kreisschulbehörde Uto senden. Die Zuteilung der Betreuungsplätze erfolgt durch die Leitung Betreuung der zuständigen Schule. 

Änderungsfristen

Änderung des Betreuungsumfangs sind nur auf den 1. eines Monats möglich und muss 30 Tage im Voraus bekannt gegeben werden.

Ausnahmen
1.) Verkürzte stundenplanbedingte Änderungsfrist auf das neue Schuljahr, Änderungen auf den 1. August (neues Schuljahr) sind bis zum 2. Juli (Eingang Betreuungseinrichtung/Schule) vorzunehmen
2.) Kurzfristige Erhöhung des Betreuungsumfangs nach Absprache mit der Leitung Betreuung und mit dem Änderungsformular in Papierform und Originalunterschrift.


Kündigungsfristen
• bei Austritt während des Schuljahrs - 30 Tage vor dem letzten Besuchstag
• bei Austritt auf Schuljahresende: bis 31. März vor Schuljahresende

Detaillierte Informationen zu den Tarifen finden Sie hier auf der Website des Schul- und Sportdepartements. Die Elternbeiträge sind einkommensabhängig.

Unsere Philosophie

Betreuung ist...

Stimmungsbild Plüschtiere

... Sicherheit und Geborgenheit

... das Sammeln von Erfahrungen und das Erlernen von Fertigkeiten

... die Stärkung der Sozialkompetenz

... das gemeinsames Mittagessen und Zvieri nach den Ernährungsrichtlinien der Stadt Zürich

... das erledigen der Hausaufgaben

... zusammen spielen, basteln, musizieren, tanzen, lesen u.v.m.

... bei Ausflügen die Natur und Kultur entdecken

... die Möglichkeit zu entspannen

... die Zusammenarbeit mit Eltern und Schule

... die Begleitung und Förderung des Kindes auf dem Weg in die Selbständigkeit

Bei uns werden Ihre Kinder nach dem Kindergarten und der Schule von unserem pädagogisch ausgebildeten und fachlich kompetenten Betreuungsteam betreut.

Ferienbetreuung

Stimmungsbild Ferienhort

Bei genügend Anmeldungen wird die Ferienbetreuung mit Ganztagesbetreuung in der Schule Gabler geführt. Frühzeitig werden die Eltern nach den Betreuungsbedürfnissen gefragt und die Ferienbetreuung organisiert. Wenn wenige Anmeldungen vorhanden sind, kann die Schule Gabler mit der Partnerschule Manegg zusammen eine Ganztagesbetreuung anbieten.

Die Anmeldung ist verbindlich. Die angemeldeten Betreuungstage werden in Rechnung gestellt. Eine nachträgliche Abmeldung ist nicht möglich. Ausnahme bildet einzig eine gleichzeitige Anmeldung bei einem Ferienkursangebot des Schul- und Sportdepartementes der Stadt Zürich. Da nicht sicher ist, ob die Sportkurse jeweils durchgeführt werden können, ist es wichtig, die Kinder immer gleichzeitig für Sportkurs und Betreuung anzumelden. Wenn der Sportkurs durchgeführt wird, kann das Kind wie folgt von der Betreuung abgemeldet werden: Kopie der Kursbestätigung mit Vermerk Name, Adresse, Schule, Betreuungseinrichtung an folgende Adresse senden: Die betroffene Betreuungseinrichtung muss unbedingt informiert werden.

Stadt Zürich, SSD Schulamt, Abteilung Schulische Betreuung, Parkring 4, Postfach, 8027 Zürich.

Impressionen

Weitere Informationen

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