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Mitwirkung Schülerschaft

Definition Schülerinnen- und Schülerpartizipation

  • Partizipation heisst auf Deutsch «Teilhabe».
  • Die eidgenössische Kommission für Jugendfragen definiert Partizipation folgender-massen: «Die Anhörung von, beziehungsweise die Mitsprache, Mitentscheidung und Mitgestaltung durch Kinder und Jugendliche.»

Grundlagen

Im neuen Volksschulgesetz wird dem 12. Artikel der UN-Konvention über die Rechte des Kindes Rechnung getragen. Artikel 12 besagt, dass jedes Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht haben soll, diese Meinung in allen Angelegenheiten frei zu äussern und in seiner Meinung berücksichtigt werden soll.

Das Zürcher Volksschulgesetz bezieht dieses Recht in §50 fast wörtlich direkt auf die Schule:

  1. Der Schulbetrieb orientiert sich am Wohl der Schülerinnen und Schüler.
  2. Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten und beteiligen sich aktiv am Schulbetrieb.
  3. Die Schülerinnen und Schüler werden an den sie betreffenden Entscheiden beteiligt, soweit nicht ihr Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen (z.B. Pau-senplatzgestaltung, Schulfeste). Das Organisationsstatut und das Schulprogramm sehen eine dem Alter und dem Entwicklungsstand entsprechende Mitverantwortung und Mitsprache der Schülerinnen und Schüler vor.

Ebenen der Partizipation

Klassenrat

Bei der Partizipation auf der MJK-Ebene geht es um die Gestaltung des Zusammenlebens. Alle Beteiligten handeln Gemeinsames aus und lösen Probleme und Konflikte, welche die Klasse betreffen.

SchülerInnenrat

Der SchülerInnenrat besteht aus den KlassensprecherInnen der sieben MJK und behandelt Themen, welche die gesamte K&S Zürich anbelangen.

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