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Reglement und Geschäftsordnung

Rechtsgrundlage

Der Elternrat (ER) ist das Elterngremium der Schule Limmat B und C und nimmt an dieser den Auftrag der Elternmitwirkung gemäss dem Reglement über die allgemeine Elternmitwirkung an den Volksschulen der Stadt Zürich (Elternreglement) wahr. Letzteres bildet die Grundlage dieser Geschäftsordnung.

Zweck und Ziele

  • Die Elternmitwirkung dient der Wahrung der gemeinsamen Verantwortung für die schulpflichtigen Kinder, die sich aus dem Erziehungsauftrag der Eltern und dem Bildungs-/ Erziehungsauftrag der Schule ergibt.
  • Die Elternmitwirkung bezieht die Eltern als Gruppe in die Schule Limmat B und C ein und beinhaltet Mitarbeit und Mitsprache der Eltern. An der Schule Limmat B und C ist die Elternmitwirkung durch die Einführung eines Elternrates (ER) realisiert worden.
  • Der ER intensiviert den Kontakt, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den Eltern und der Schulleitung sowie den Mitarbeiter/innen der Schule.
  • Der ER ist die offizielle Ansprechpartnerin der Schule für Fragen, welche die Elternmitwirkung betreffen.

Zusammensetzung

Als Eltern im Sinne dieser Geschäftsordnung gelten alle Erziehungsberechtigten, deren Kind(er)die Schule Limmat B und C besucht (besuchen). Die von den Eltern jeder Klasse gewählten Delegierten bilden den Elternrat (ER). Dieser wählt aus seiner Mitte den Vorstand. Organe des ER sind demgemäss die Versammlung der Elterndelegierten und der Vorstand. Zudem können Arbeits-und Projektgruppen (zum Beispiel Kommunikation, Events, Erziehung & Schulentwicklung) gebildet werden.
Die Schulleitung wird in der Regel zu den Sitzungen der Vollversammlung eingeladen, sie kann sich durch eine andere Person des Schulpersonals vertreten lassen. Bei Bedarf kann bei der Schulleitung der Beizug weiterer Schulpersonalvertretungen und beim Aufsichtskommissions-Präsidium der Beizug von Schulpflegemitgliedern beantragt werden. Der Schulleitung und diesen weiteren Vertretungen kommt an den Sitzungen des Elternforums beratende Stimme zu.

Liste der Klassendelegierten

Grundsätze

Die Elternmitwirkung orientiert sich am Leitbild der Schule Limmat B und C. Die Elternmitwirkung betrifft namentlich die Grundstufe (1.- 3. Grundstufe), die Unterstufe (2./3. Klasse), die Mittelstufe (4.-6. Klasse) und die Horte der Schule Limmat B und C und findet sowohl auf Klassenebene als auch auf Schulebene statt.
Der Elternrat ist konfessionell und politisch neutral. Im Rahmen seiner Möglichkeiten verfolgt er die aktuelle Schul-, Betreuungs-und Bildungspolitik.
Ziel ist, dass die fremdsprachigen Eltern in den Elterngremien vertreten sind. In jedem Fall ist auf fremdsprachige Eltern Rücksicht zu nehmen. Die Eltern können zur Mitarbeit im Elternrat nicht verpflichtet werden. Die freiwillige Mitarbeit erfolgt ehrenamtlich und wird nicht finanziell entschädigt.

Abgrenzungen

  • Der ER kann keinen Einfluss nehmen auf personelle und methodisch-didaktische Entscheide an der Schule Limmat B und C.
  • Der ER hat keine Mitsprache in der Beurteilung der Arbeit der Lehrpersonen, Hortleiterinnen und der Schulleitung.
  • Der ER ist nicht zuständig für individuelleSchulprobleme einzelner Kinder oder Einzelinteressen von Eltern. Bei Anliegen dieser Art wenden sich die Eltern direkt an die Lehrperson, die Hortleiterin oder die Schulleitung.

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