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Minimalstandards Fernlernen_Fernunterricht201217_Minimalstandards Fernlernen_Fernunterricht.pdf (PDF, 9 Seiten, 623 KB)Dokument herunterladen
Änderung / Kündigung der Betreuungsvereinbarung für Schulen mit elektronischer BetreuungsvereinbarungFormular_BV-Aenderung-Kündigung-ADB.pdf (PDF, 1 Seite, 115 KB)Dokument herunterladen
Kommunikation UBBF an die ElternUBBF_Pilotschulen_Kommunikation_Eltern.pdf (PDF, 2 Seiten, 294 KB)Dokument herunterladen
Standards zur Kommunikation und BeurteilungKommunikation und Beurteilung.pdf (PDF, 4 Seiten, 795 KB)Dokument herunterladen
Logopädie in der Stadt ZürichInformationsbroschüre Logopädie Stadt Zürich.pdf (PDF, 4 Seiten, 581 KB)Dokument herunterladen
- Jokertage ermöglichen den Eltern, ihr Kind während eines Schuljahres an zwei Schultagen aus dem Unterricht zu nehmen, wobei halbe Schultage als ganze Jokertage gelten.
- Die Jokertage können an zwei sich folgenden Schultagen bezogen werden.
- Der Bezug von Jokertagen ist auch vor oder im Anschluss an Ferien oder Feiertage möglich (ausgenommen ist der erste Schultag nach den Sommerferien).
- An offiziellen Schulanlässen wie Klassenlager, Schulreise, Projektwoche, Sporttag ist ein Bezug von Jokertagen nicht möglich
- Jokertage sind nicht übertragbar. Sie verfallen am Ende des Schuljahres.
- Verpasster Schulstoff muss selbständig aufgearbeitet werden.
- Die Sorgeberechtigten teilen den Bezug eines oder beider Jokertage spätestens 2 Tage im Voraus an die Klassenlehrperson mittels Formular mit.
- Die Lehrperson bestätigt den Erhalt der Mitteilung mittels Unterschrift auf dem Formular.