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Mitwirkung Eltern

Die Eltern beteiligen sich an der Schule Scherr.  Eltern und Schule arbeiten gemeinsam an ihren Anliegen, tauschen Informationen aus und projektieren gemeinsame Aktivitäten. Die Schule Scherr hat für die Elternmitwirkung ein Elternreglement erlassen.

Die kontinuierliche und verbindliche Zusammenarbeit der Schule Scherr mit den Eltern findet auf zwei Ebenen statt:

  • Klasse: Auf Ebene der einzelnen Klassen tauschen sich die beiden Klassendelegierten regelmässig mit der Klassenlehrperson über Themen aus, welche die ganze Klasse betreffen.
  • Schule: In den Delegiertensitzungen diskutieren alle Klassendelegierten gemeinsam gesamtschulische Belange. Der Austausch mit Schulvertreterinnen und -vertretern findet in den regelmässigen Kontaktgruppensitzungen statt. Beide Sitzungen sind öffentlich, die Protokolle werden auf dieser Webseite publiziert.
  • Individuelle Anliegen und Absprachen sind Sache der einzelnen Eltern und der Lehrperson.

Die Mitwirkung ist gemäss § 55 des Volksschulgesetzes vom 07.02.2005 geregelt. Von der Elternmitwirkung ausgeschlossen sind Personalentscheide der Schule sowie methodisch-didaktische Entscheidungen der Lehrpersonen.

Für Anlässe mit Elternmitwirkung stellt die Schule ihre Räume und Infrastruktur zur Verfügung. Insbesondere stehen Beamer, Kaffeemaschine, Hotdogapparate u.a. zur Verfügung. Interessierte Eltern wenden sich betreffend Apparate via Kontaktformular an Christina Frutiger (Amtsinhaberin Apparate).

Die Daten zu bevorstehenden Anlässen des Elternrats der Schule Scherr finden Sie in der Agenda.

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