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Absenzen

Voraussehbare Absenzen können mittels Jokertagen und/oder einem Urlaubsgesuch eingezogen oder beantragt werden.

Falls Ihr Kind krankheitshalber dem Unterricht fernbleiben muss, melden Sie die Absenz gemäss den Abmachungen mit der Klassenlehrperson.

Einzelnen Lehrpersonen genügt es, wenn die Absenz einem Klassenkameraden mitgeteilt wird. Andere Lehrpersonen wünschen, dass Sie dies vor Schulbeginn telefonisch mitteilen. In diesem Fall rufen Sie bitte vor Schulbeginn, zwischen 8.00 und 8.15 Uhr, folgende Telefonnummern an:

Kontakt

Schule Vogtsrain044 413 09 59
Kindergarten am Wettingertobel044 413 20 60
Kindergarten Vogtsrain 1044 413 09 44
Kindergarten Vogtsrain 2044 413 09 45
Kindergarten Vogtsrain 3044 413 09 46
Schulschwimmanlage044 413 59 86

Besucht Ihr Kind am betreffenden Tag den Morgentisch oder den Hort? Bitte rufen Sie den Hort separat an und melden Sie Ihr Kind ab:

Kontakt

Morgentisch079 800 64 06
Hort Vogtsrain 1044 413 09 42
Hort Vogtsrain 2044 413 09 43
Hort Am Wettingertobel044 413 20 66

Dispensationen

Für ein begründetes Urlaubsgesuch während der Unterrichtszeit bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Urlaubsgesuche für vorzeitige Abreise in die Ferien oder verspätete Rückreise werden in der Regel nur einmal pro Klassenzug bewilligt.
  • Die Klassenlehrperson bewilligt begründete Absenzen bis zu 2 Tagen, sofern diese nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien angesetzt sind.
  • Bei Ferienverlängerungen oder anderen begründeten Absenzen ab dem 3. Tag braucht es einen Entscheid der Schulleitung.
  • Bei einer Absenz von mehr als 12 Wochen muss das Kind durch die Eltern von der Schule abgemeldet werden.(§ 28 VVO, Abs. 2).
  • Gesuche an die Schulleitung sind via Klassenlehrperson schriftlich einzureichen und zu begründen. Die Schulleitung übermittelt ihren Entscheid schriftlich und führt Buch über die bewilligten und abgelehnten Gesuche.

Das Formular Urlaubsgesuche ist bei der Klassenlehrperson oder unter Downloads erhältlich.

Termine: Urlaubsgesuche an die Schulleitung sind spätestens 2 Wochen vor Urlaubsbeginn einzureichen und werden innert 10 Tagen beantwortet.



Jokertage

Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, während zwei Tagen pro Schuljahr ohne Angabe eines Grundes frei zu nehmen.
Bitte benachrichtigen Sie die Klassenlehrperson mündlich oder schriftlich. Es braucht kein offizielles Formular.


Weitere Informationen