Seit 2007 weisen die Sozialzentren arbeitsfähige Klientinnen und Klienten im Rahmen der Gegenleistungspflicht einer 4-wöchigen Basisbeschäftigung zu. Dieses Abklärungsprogramm verzeichnete bis heute 2 700 Eintritte. Drei Viertel der Teilnehmenden schliessen es erfolgreich mit einer Empfehlung für weitere Schritte oder einem Stellenantritt ab. Mit den neuen Zuweisungsprozessen ist der Anteil der Sozialhilfebeziehenden in Arbeitsintegrationsmassnahmen deutlich gestiegen.
Deutlich festzuhalten ist jedoch, dass die Arbeitsfähigkeit bei erwachsenen Sozialhilfebeziehenden je nach persönlicher Situation nicht immer gegeben ist und sich verändern kann. Mit der Basisbeschäftigung haben die Sozialzentren ein wertvolles Instrument erhalten, um damit zielgerichtet umzugehen. In den nächsten Monaten wird unter Einbezug aller Akteure in der Arbeitsintegration ein Evaluationsprozess initiiert, um die Prozesse weiter optimieren und die administrativen Abläufe vereinfachen zu können.
2 000 Plätze in der Arbeitsintegration
Die Arbeitsintegrationsangebote sind mit der Einführung der Teillohn-Jobs, der Forcierung der direkten Stellenvermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und dem Ausbau der gemeinnützigen Arbeit vielfältiger und quantitativ ausgebaut worden. Heute stehen fast 2'000 Plätze zur Verfügung. Dabei haben die Qualifikationsprojekte etwas weniger Gewicht, insbesondere bei städtischen sozialen Einrichtungen und Betrieben. Dagegen stehen insgesamt mehr als 500 Teillohnjobs zur Verfügung. Seit 2007 verzeichnen die Angebote insgesamt mehr als 500 Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt, wobei sich die Vermittlungsleistungen je nach Angebotstyp erwartungsgemäss unterscheiden. Um die vielfältige Wirkung der Arbeitsintegrationsmassnahmen auf die Sozialhilfebeziehenden zu untersuchen, hat das Sozialdepartement der Fachhochschule Luzern einen wissenschaftlichen Forschungsauftrag erteilt.
Neue Rechtsgrundlage für private Teillohn-Anbieter
Beim Ausbau des Angebots wurde besonderer Wert auf die Arbeitsmarktnähe gelegt, weshalb neue private Arbeitsintegrationsangebote in den vergangenen zwei Jahren besonders gefördert wurden. Die tripatite Kommission mit Vertretungen von Gewerbe und Gewerkschaften hat in diesem Zusammenhang 25 Projekte resp. Aufträge geprüft, wobei zwei abgelehnt wurden. Nachdem die in der Kompetenz des Stadtrats finanzierten städtischen Beiträge für die Pilotphase Ende 2008 auslaufen, wird der Stadtrat dem Gemeinderat in der zweiten Hälfte 2008 eine Rechtsgrundlage für eine vierjährige Finanzierung von 6 Sozialfirmen mit insgesamt rund 300 Teillohn-Plätzen unterbreiten.
Deutlich festzuhalten ist jedoch, dass die Arbeitsfähigkeit bei erwachsenen Sozialhilfebeziehenden je nach persönlicher Situation nicht immer gegeben ist und sich verändern kann. Mit der Basisbeschäftigung haben die Sozialzentren ein wertvolles Instrument erhalten, um damit zielgerichtet umzugehen. In den nächsten Monaten wird unter Einbezug aller Akteure in der Arbeitsintegration ein Evaluationsprozess initiiert, um die Prozesse weiter optimieren und die administrativen Abläufe vereinfachen zu können.
2 000 Plätze in der Arbeitsintegration
Die Arbeitsintegrationsangebote sind mit der Einführung der Teillohn-Jobs, der Forcierung der direkten Stellenvermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und dem Ausbau der gemeinnützigen Arbeit vielfältiger und quantitativ ausgebaut worden. Heute stehen fast 2'000 Plätze zur Verfügung. Dabei haben die Qualifikationsprojekte etwas weniger Gewicht, insbesondere bei städtischen sozialen Einrichtungen und Betrieben. Dagegen stehen insgesamt mehr als 500 Teillohnjobs zur Verfügung. Seit 2007 verzeichnen die Angebote insgesamt mehr als 500 Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt, wobei sich die Vermittlungsleistungen je nach Angebotstyp erwartungsgemäss unterscheiden. Um die vielfältige Wirkung der Arbeitsintegrationsmassnahmen auf die Sozialhilfebeziehenden zu untersuchen, hat das Sozialdepartement der Fachhochschule Luzern einen wissenschaftlichen Forschungsauftrag erteilt.
Neue Rechtsgrundlage für private Teillohn-Anbieter
Beim Ausbau des Angebots wurde besonderer Wert auf die Arbeitsmarktnähe gelegt, weshalb neue private Arbeitsintegrationsangebote in den vergangenen zwei Jahren besonders gefördert wurden. Die tripatite Kommission mit Vertretungen von Gewerbe und Gewerkschaften hat in diesem Zusammenhang 25 Projekte resp. Aufträge geprüft, wobei zwei abgelehnt wurden. Nachdem die in der Kompetenz des Stadtrats finanzierten städtischen Beiträge für die Pilotphase Ende 2008 auslaufen, wird der Stadtrat dem Gemeinderat in der zweiten Hälfte 2008 eine Rechtsgrundlage für eine vierjährige Finanzierung von 6 Sozialfirmen mit insgesamt rund 300 Teillohn-Plätzen unterbreiten.