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Ablehnung der Volksinitiative «Stopp dem asozialen Sozialhilfemissbrauch»

Medienmitteilung

Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeinderat die Volksinitiative «Stopp dem asozialen Sozialhilfemissbrauch» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Zugleich hat er Stellung zu zwei Motionen bezüglich dem Präsidium von Sozial- und Vormundschaftsbehörde genommen.

19. Juni 2008

Der Stadtrat hält die Bekämpfung von Missbräuchen im Sozialwesen für eine wichtige und gleichzeitig selbstverständliche Aufgabe, lehnt aber die in der Volksinitiative erhobene Forderung nach einer vom Sozialdepartement unabhängigen Stelle zur Missbrauchsbekämpfung ab. Eine solche isoliert agierende Stelle würde zu Doppelspurigkeiten und einem hohen Koordinations- und Steuerungsaufwand führen. Eine effiziente und effektive Bekämpfung von Missbräuchen muss ins System der Anspruchprüfung, Leistungserbringung und -kon­trolle integriert sein. Gemäss der Statistik der seit Juli 2007 erfolgreich ermittelnden Inspektoren stammen die weitaus meisten Hinweise auf Missbrauch von den Sozialarbeitenden. Das Inspektorat ist dem Vizepräsidium der vom Gemeinderat gewählten Sozialbehörde unterstellt und verfügt, wie die Erfahrung zeigt, über den notwendigen Spielraum.

Während der Stadtrat dem Gemeinderat Ablehnung der Volksinitiative beantragt, hat er selber in der Missbrauchsbekämpfung gezielte Massnahmen getroffen und sieht für die nahe Zukunft in zwei Bereichen weitere Optimierungen vor. Zum einen wird in den Sozialen Diensten ein professionelles Risikomanagement aufgebaut. Zum anderen strebt der Stadtrat eine weitgehende Reform mit einer umfassenden Überprüfung des Zusammenspiels von Sozialdepartement, Sozialbehörde und Sozialen Diensten im Bereich der Sozialhilfe an und will Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen aller drei Instanzen überprüfen. Beides wird in eine Vorlage münden, die bis spätestens im Jahr 2010 dem Gemeinderat – und allenfalls den Stimmberechtigten – zum Entscheid vorliegen wird.

Im Weiteren lehnt der Stadtrat zwei Motionen ab, die beantragen, dass die Sozialbehörde und die Vormundschaftsbehörde nicht mehr von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Sozialdepartements präsidiert werden sollen. Der Stadtrat ist bereit, das Anliegen bezüglich Sozialbehörde als Postulat entgegenzunehmen und im Rahmen des angesprochenen Reformprojekts zu prüfen. Das bundesrechtlich geordnete Vormundschaftswesen dagegen wird sich in naher Zukunft grundlegend verändern, so dass keine punktuelle Änderung angezeigt ist.

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