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Einmalzulage für zusatzleistungsberechtigte RenterInnen

Medienmitteilung

12. November 2008

Der Stadtrat hat entschieden, den zusatzleistungsberechtigten Rentnerinnen und Rentnern der Stadt Zürich auch im Jahr 2008 eine Einmalzulage auszurichten. Es werden die gleichen Beträge wie in den Vorjahren ausbezahlt, nämlich 300 Franken für Alleinstehende und 450 Franken für Ehepaare. Die dafür notwendigen rund 4 Millionen Franken sind im Voranschlag 2008 enthalten.

Anspruchsberechtigt sind jene knapp 14 000 Personen, die in der Stadt Zürich seit Beginn des Jahres ununterbrochen Anspruch auf jährliche Gemeindezuschüsse haben. Die Auszahlung der Einmalzulage erfolgt Mitte Dezember 2008.

Bereits im September hat der Stadtrat entschieden, den zusatzleistungsberechtigten AHV/ IV-Rentnerinnen und -Rentnern im kommenden Jahr den Teuerungsausgleich auf den Gemeindezuschüssen zu gewähren. Die Ansätze für den allgemeinen Lebensbedarf sind von jährlich 3 600 auf 3 900 Franken für Alleinstehende bzw. von 5400 auf 5856 Franken für Ehepaare gestiegen. Dies entspricht einer Teuerungsrate von rund 8 Prozent, letztmals wurden die Gemeindezuschüsse per 1. Januar 2002 angehoben.

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