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Keine Sanierung der Arbeitslosenversicherung zulasten der Städte, Gemeinden und Kantone

Medienmitteilung

Am 26. September 2010 wird über die Revision der Arbeitslosenversicherung abgestimmt. Die Mitglieder des Stadtrates lehnen diese finanzpolitisch motivierte Vorlage ab. Sie hätte massive Auswirkungen auf die Stadt Zürich.

1. September 2010

Am 26. September 2010 findet die Volksabstimmung über die vierte Revision der Arbeitslosenversicherung statt. Die Revision sieht neben Beitragserhöhungen auch Kürzungen von Dauer und Höhe der Taggelder vor. Solche Leistungskürzungen sind im Endeffekt zu einem guten Teil keine Einsparungen, sondern Verlagerungen von Kosten auf Städte und Kantone, indem Langzeitarbeitslose und junge Erwachsene in die Sozialhilfe gedrängt werden. Der Bund rechnet diesbezüglich mit einer Mehrbelastung der Städte und Kantone um 100 Millionen Franken; die Kantone gehen von Mehrbelastungen von bis zu 236 Millionen Franken aus.

Die Mitglieder des Stadtrates lehnen – in Übereinstimmung mit dem Städteverband – diese Kostenverschiebung ab. Der Grundauftrag der Arbeitslosenversicherung ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Dem widerspricht es, eine immer grössere Zahl von Arbeitslosen von den Leistungen auszuschliessen und sie damit sich selbst oder, wenn sie kein Vermögen haben, der Sozialhilfe zu überlassen. Anstelle der vorgeschlagenen Revision ist rasch in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Kantonen ein Vorschlag zu erarbeiten, um die notwendige Sanierung breiter abzustützen.

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