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Beiträge an Sozialberatung und Treuhanddienst für Menschen mit einer Behinderung

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Leistungen von Pro Infirmis Zürich mit jährlich maximal 347 400 Franken zu unterstützen.

13. Juli 2016

Eine Behinderung bedeutet für die Direktbetroffenen eine veränderte Lebenssituation und stellt sie und ihr Umfeld vor neue Fragen. Die Sozialberatung der Behindertenorganisation Pro Infirmis Zürich leistet Unterstützung bei der Erarbeitung von Lösungen für die individuelle Lebensgestaltung und fördert damit die Integration. Der Treuhanddienst unterstützt Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung ihre finanziellen und administrativen Angelegenheiten nicht selbstständig erledigen können.

Wie bisher soll Pro Infirmis auch in den Jahren 2017 bis 2020 durch die Stadt Zürich für die Erbringung dieser Leistungen unterstützt werden. Dies, soweit sie Klientinnen und Klienten des Amts für Zusatzleistungen zur AHV/IV, der Sozialen Dienste und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zugutekommen, die keine IV-Rente beziehen. Da die Nachfrage bei den Treuhanddiensten zugenommen hat, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat neu einen jährlichen leistungsabhängigen Beitrag von maximal 347 400 Franken.

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