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Betrieb des Bundesasylzentrums nimmt Form an

Medienmitteilung

Unterricht an öffentlichen Schulen und liberale Hausordnung

Die Kinder und Jugendlichen aus dem geplanten Bundesasylzentrum auf dem Duttweiler-Areal werden künftig in Aufnahmeklassen an öffentlichen Schulen unterrichtet – das ermöglicht Kontakt zu Gleichaltrigen und bringt ein Stück Normalität in den Alltag. Die Unterbringung soll unter menschenwürdigen Bedingungen und im Rahmen einer liberalen Hausordnung erfolgen können. Mit der Übertragung der Betreuungsdienstleistungen an die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) wird eine hohe Qualität der Unterbringung sichergestellt.

5. Dezember 2018

Das künftige Betriebskonzept des Bundesasylzentrums auf dem Duttweiler-Areal (BAZ Duttweiler) nimmt konkrete Formen an. Vor allem die Frage nach dem Unterricht der Kinder und Jugendlichen ist geklärt: Sie besuchen in Zukunft Aufnahmeklassen an öffentlichen Schulen. Und obwohl der Handlungsspielraum der Standortgemeinden hinsichtlich des Betriebs der Bundeszentren beschränkt ist, hat sich die Stadt Zürich beim Staatssekretariat für Migration (SEM) stark für die Umsetzung eines liberalen Betriebskonzepts am Standort auf dem Duttweiler-Areal eingesetzt. Die nun geplante Hausordnung trägt massgeblich zu einer menschenwürdigen Unterbringung der Asylsuchenden bei und der Stadtrat erfüllt damit verschiedene politische Forderungen des Gemeinderats.

Grundschulunterricht an öffentlichen Schulen

Mit Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes im Frühling 2019 verlängert sich die Aufenthaltsdauer in den Bundesasylzentren auf maximal 140 Tage. Das hat zur Folge, dass auch für Kinder und Jugendliche in Bundeszuständigkeit das Recht auf Bildung angewendet wird. Der Bund sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler in den Bundeszentren unterrichtet werden sollen und stellt hierfür Schulraum zur Verfügung. Weil es den Gemeinden und Kantonen aber grundsätzlich freisteht, den Unterricht auch ausserhalb der Zentren zu organisieren, werden die Kinder und Jugendlichen aus dem Bundesasylzentrum in Zürich Aufnahmeklassen in den beiden öffentlichen Schulen Pfingstweid und Limmat A besuchen. Die damit verbundenen Mehrkosten von maximal 60 000 Franken pro Jahr trägt die Stadt Zürich. Diese Unterrichtsform dient der Integration und dem Wohl der Kinder und Jugendlichen, die so in Kontakt mit Gleichaltrigen kommen und durch den externen Schulbesuch ein Stück Normalität in ihrem Alltag erleben können.

Zürcher Einfluss auf neue Bundesverordnung

Im Zuge der Revision der Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements über den Betrieb der Bundeszentren, die die schweizweite rechtliche Grundlage für alle Standorte bildet, hat sich der Stadtrat stark für die Möglichkeit einer liberalen Betriebsverordnung am Standort in Zürich eingesetzt. Diese städtischen Anliegen werden aller Voraussicht nach vom Bund in der revidierten Verordnung in weiten Teilen aufgenommen: Neu sollen die Standortgemeinden von der Bundesverordnung abweichende Vereinbarungen über längere Ausgangszeiten treffen können. Zudem soll der Austausch zwischen den Asylsuchenden und der Zivilgesellschaft ausdrücklich unterstützt werden. Ausserdem wird der Zugang von Kindern und Jugendlichen zum Grundschulunterricht in der neuen Verordnung ausdrücklich erwähnt.

Menschenwürdige Unterbringung

Die Unterbringung von Asylsuchenden im BAZ Duttweiler soll unter menschenwürdigen Bedingungen und im Rahmen einer liberalen Hausordnung erfolgen können. Zur hohen Qualität der Unterbringung trägt vor allem die Qualifikation und langjährige Erfahrung der Asyl-Organisation Zürich (AOZ) bei, die die Betreuung der Asylsuchenden vor Ort im Auftrag des Bundes sicherstellt. Die AOZ wird – wie schon im bisherigen Testbetrieb im Zentrum Juch – auch am neuen Standort den Asylsuchenden die Möglichkeit bieten, während einigen Stunden pro Tag einer sinnvollen Beschäftigung nachzugehen und so zu einer geregelten Tagesstruktur beitragen. Im BAZ Duttweiler wird zudem ein halböffentlicher Raum geschaffen, der den Austausch und Kontakt zwischen Asylsuchenden und Zivilgesellschaft fördert. Das Sozialdepartement der Stadt Zürich wird hierfür in Absprache mit dem SEM und unter Einbezug von Quartier und Freiwilligenorganisationen einen entsprechenden Nutzungsvorschlag erarbeiten.

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