Global Navigation

Sozialhilfezahlen Stadt Zürich 2018: Stabilisierung

Medienmitteilung

Nach dem Aufwärtstrend der letzten Jahre haben sich sowohl Fallzahlen als auch Kosten in der Sozialhilfe im Jahr 2018 stabilisiert: Die Sozialhilfequote liegt wie im Vorjahr bei 5.4 Prozent, der Aufwand für die Sozialhilfe inklusive der Beiträge zu den Krankenkassenkassenprämien beliefen sich auf knapp 355 Millionen Franken. Die grösste Herausforderung bleibt die dauerhafte Ablösung von Sozialhilfebeziehenden in den ersten Arbeitsmarkt.

21. Mai 2019

Nachdem die Sozialhilfezahlen in den letzten Jahren stets leicht angestiegen sind, bringt das Jahr 2018 eine Stabilisierung sowohl hinsichtlich der Fallzahlen als auch der Kosten. Im Jahr 2018 waren 22 108 Personen – und damit nur 220 mehr als im Vorjahr – vorübergehend 

oder dauerhaft auf die Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen. Dieser leichte Anstieg in den Fallzahlen wurde durch das Bevölkerungswachstum kompensiert – die Sozialhilfequote per Ende 2018 bleibt darum unverändert bei 5,4 Prozent. Der Aufwand für die Sozialhilfe inklusive der Beiträge zu den Krankenkassenprämien beliefen sich im letzten Jahr auf etwa 355 Millionen Franken (2018: 363 351 100 Franken, 2017: 355 111 400 Franken).

Systemabhängigkeit sorgt für Schwankungen

Durch eine Änderung im Sozialhilfegesetz kam es letztes Jahr zu einer sprunghaften Zunahme der abgelösten Fälle: Seit Juli 2018 werden vorläufig Aufgenommene im Kanton Zürich neu via Asylfürsorge finanziert. Damit wurde die Anzahl Sozialhilfedossiers per Mitte Jahr um 1 190 reduziert. Diese Reduktion wird sich im kommenden Jahr voraussichtlich in einer Senkung der Sozialhilfequote niederschlagen – obwohl nicht mehr Menschen den Sprung in die finanzielle Selbstständigkeit geschafft haben. Sie erhalten die Unterstützungsleistungen neu nur aus einer anderen Kasse. Dies zeigt einmal mehr die unmittelbare Abhängigkeit des Sozialhilfesystems von anderen Systemen der sozialen Sicherung: Dasselbe Abhängigkeitsverhältnis – wenn auch in anderer Richtung – zeigt sich, wenn zum Beispiel die Zugangsvoraussetzungen für die IV verschärft werden und in der Folge mehr Menschen auf Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen sind.

Zugang zum ersten Arbeitsmarkt bleibt schwierig

Die «echte» Ablösung – also die Sicherung der Existenz durch eine Erwerbsarbeit im ersten Arbeitsmarkt – bleibt für die meisten Sozialhilfebeziehenden auch in Zukunft schwierig. Der grösste Teil der Bezugsberechtigten ist aktuell nicht arbeitsfähig. Es handelt sich hierbei um Kinder, um Menschen über 55 oder um Personen mit Betreuungspflichten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die einen Arbeitsantritt unmöglich machen. Nur rund 20 Prozent der Sozialhilfebeziehenden in der Stadt Zürich sind grundsätzlich arbeitsfähig. Sie werden seit der Einführung der neuen Strategie zur beruflichen und sozialen Integration gemäss ihren Erfolgschancen für einen Stellenantritt im ersten Arbeitsmarkt kategorisiert. Die Erfahrung der ersten Monate zeigt, dass nur ein gutes Drittel der arbeitsfähigen Sozialhilfebeziehenden überhaupt einen erfolgversprechenden Rucksack für einen zeitnahen und dauerhaften Wiedereintritt in den ersten Arbeitsmarkt mitbringt. Die restlichen zwei Drittel bringen zu wenige Kompetenzen und Qualifikationen mit, um zum jetzigen Zeitpunkt vom Arbeitsmarkt nachgefragt zu werden.

Weitere Informationen