Global Navigation

Rahmenkredit für Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe»

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat den Rahmenkredit für das Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» zur Existenzsicherung von Menschen, die keinen oder nur erschwerten Zugang zur Sozialhilfe haben, beschlossen. Für die Dauer von 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2022 stehen finanzielle Mittel in Höhe von 2 Millionen Franken zur Verfügung.

30. Juni 2021

Wie angekündigt startet das Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» im Juli 2021 (Medienmitteilung vom 10. Mai 2021). Mit dieser neuen Massnahme zur Existenzsicherung werden in der Stadt Zürich verankerte Menschen in prekären wirtschaftlichen Lebenssituationen, die entweder keinen oder keinen risikofreien Zugang zur Sozialhilfe oder zu anderen bedarfsorientierten Leistungen haben, finanziell unterstützt. Hierfür spricht der Stadtrat einen Rahmenkredit von 2 Millionen Franken. Darin enthalten sind maximal 50 000 Franken für die externe Evaluation des Projekts.

Die Unterstützung mit wirtschaftlicher Basishilfe dient in erster Linie der Sicherung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt und die Gesundheit der betreffenden Menschen. Sie soll mit einer bedarfsorientierten und professionellen Beratung gekoppelt werden. Die Auszahlung erfolgt durch die vier zivilgesellschaftlichen Organisationen Caritas Zürich, Schweizerisches Rotes Kreuz im Kanton Zürich, Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich und Solidara Zürich (vormals Zürcher Stadtmission), mit denen das Sozialdepartement entsprechende Leistungsvereinbarungen abschliessen wird.

Rahmenvorgaben für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Basishilfe

Die finanziellen Mittel im Rahmen der wirtschaftlichen Basishilfe sollen in der Regel Personen offenstehen, die mindestens fünf Jahre in der Schweiz leben, davon mindestens zwei Jahre in der Stadt Zürich.

Zur Sicherstellung der Subsidiarität prüfen die Organisationen die Anträge auf wirtschaftliche Basishilfe und klären ab, ob ein Anspruch auf andere beziehungsweise vorgelagerte Unterstützungsleistungen, die risikofrei bezogen werden können, besteht. Darüber hinaus ergreifen die Organisationen eigenständig Massnahmen, um Doppelbezüge zu verhindern.

Die wirtschaftliche Basishilfe orientiert sich in ihrer Höhe an den Ansätzen der Asylfürsorge und ist somit tiefer angesetzt als die Sozialhilfe. Sie dient der Überbrückung von Notsituationen und wird entsprechend vorübergehend geleistet. Langfristige Finanzierungen von mehr als sechs Monaten sind in der Regel nicht vorgesehen. Die Beziehenden werden im Rahmen einer Budgetberatung bei der Stabilisierung ihrer finanziellen Situation unterstützt sowie für weitergehende themenspezifische Beratungen an die zuständigen Stellen triagiert.

Weitere Informationen