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Anpassung des Normkostensatzes für Stadtzürcher Kitas

Medienmitteilung

Die seit Januar 2018 geltende Verordnung Kinderbetreuung für Kitas in der Stadt Zürich hat sich in der Praxis bewährt und zu einer Erhöhung der Anzahl subventionierter Betreuungsplätze sowie zu einer Verbesserung der finanziellen Lage bei einem Grossteil der Betriebe geführt. Eine Überprüfung der extern durchgeführten Analyse zieht nun eine Anpassung des Normkostensatzes von bisher 120 Franken auf neu 121 Franken nach sich.

27. Oktober 2021

Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen revidierten Verordnung Kinderbetreuung (VO KB) wurde das Finanzierungsmodell für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulbereich angepasst. Wesentliche Neuerungen waren neben der Aufhebung der Kontingentierung von subventionierten Kitaplätzen vor allem die Einführung eines vereinfachten Normkostenmodells sowie von Normöffnungszeiten und -tage für alle Kitas, die einen Kontrakt mit dem Sozialdepartement haben. Mit der Zustimmung zur Revision hat der Gemeinderat einen Bericht angefordert, der nach zwei Betriebsjahren Auskunft über die Auswirkungen der neuen Verordnung auf die Situation der Kitas gibt. Dieser lag Ende Juni 2021 vor und zeigte, dass sich die neue Verordnung in der Praxis bewährt: Die Anzahl subventionierter Plätze hat sich erhöht und die finanzielle Lage hat sich für den Grossteil der Betriebe verbessert.

Überprüfung der externen Analyse im Nachgang zur Veröffentlichung

Im Nachgang zur Veröffentlichung des Berichts kam es zu Rückfragen seitens einzelner Kitas, die Hinweise darauf gaben, dass nicht alle Fragestellungen während der Analysephase von den beteiligten Kitas gleich interpretiert und entsprechend beantwortet worden waren. Das Sozialdepartement hat daraufhin den für die externe Untersuchung verantwortlichen Anbieter KPMG beauftragt, die Resultate noch einmal zu überprüfen. Diese Überprüfung ist nun abgeschlossen und der ursprüngliche Bericht wurde durch einen entsprechenden Anhang ergänzt. Die wesentlichen Ergebnisse der Analyse bleiben unverändert, einzig hinsichtlich der Erhebung der durchschnittlichen Vollkosten pro Betreuungsplatz ergaben sich Veränderungen, die nun eine Anpassung des Normkostensatzes nach sich ziehen.

Leichte Erhöhung des Normkostensatzes

Der im Finanzierungsmodell der VO KB festgelegte Normkostensatz von aktuell 120 Franken berücksichtigt verschiedene Parameter wie z. B. Personal-, Raum- und weitere Betriebskosten sowie die Auslastung der Betreuungsplätze. Die durchschnittlichen Vollkosten der an der Erhebung beteiligten Kitas liegen nach der bereinigten Erhebung pro Tag und pro Betreuungsplatz bei 121 Franken und damit leicht über den aktuell finanzierten Normkosten. Das Sozialdepartement der Stadt Zürich wird darum den Normkostensatz pro Betreuungsplatz um 1 Franken auf neu 121 Franken anheben. Mehr als die Hälfte der Kitas weist tiefere Vollkosten als die zukünftig vergüteten 121 Franken auf.

Qualitätsentwicklung im Fokus der nächsten Revision

Das Normkostenmodell mit dem angepassten Kostensatz stellt sicher, dass die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt werden können. Um in Zukunft eine höhere Qualität zu erreichen, sollen in einer revidierten VO KB, die per 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, weitere Qualitätskriterien definiert und der entstehende zusätzliche Aufwand für die Kitas über das Finanzierungsmodell abgegolten werden. Bis im Herbst 2022 sollen entsprechende Massnahmen erarbeitet werden, die sich über die VO KB umsetzen und finanzieren lassen. In diesem Prozess werden verschiedene Fachorganisationen, Arbeitnehmendenvertretungen und Kita-Trägerschaften miteinbezogen. 

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