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Zum SeitenanfangBeschwerde
Beschwerde gegen eine Amtshandlung des Betreibungsamtes
Gegen jede Verfügung, Amtshandlung sowie Mitteilung kann Beschwerde erhoben werden, wenn das Gesetz verletzt wurde und/oder das Betreibungsamt unangemessen handelte.
Frist
10 Tage seit Kenntnisnahme
Jederzeit wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung
Zuständig
Bezirksgericht Zürich
Aufsichtsbehörde über Betreibungsämter
Postfach
8026 Zürich
Anforderungen Beschwerdeschrift
Begründet, Antrag, zweifache Ausfertigung, deutsche Sprache, Beweismittel

