Beschwerde

gegen eine Amtshandlung des Betreibungsamtes


Gegen jede Verfügung, Amtshandlung sowie Mitteilung kann Beschwerde erhoben werden, wenn das Gesetz verletzt wurde und/oder das Betreibungsamt unangemessen handelte.


Frist

10 Tage seit Kenntnisnahme
Jederzeit wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung


Zuständig
Bezirksgericht Zürich
Aufsichtsbehörde über Betreibungsämter
Postfach
8026 Zürich


Anforderungen Beschwerdeschrift
Begründet, Antrag, zweifache Ausfertigung, deutsche Sprache, Beweismittel


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