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Wohnraum an Geflüchtete vermieten

stadt-zuerich.ch/wohnraum

Die AOZ unterstützt Geflüchtete mit Bleiberecht dabei, für sich und ihre Familien ein Dach über dem Kopf zu finden. Für die meisten von ihnen ist dies kein leichtes Unterfangen.

Sie können helfen, indem Wohnraum direkt an Menschen mit Fluchthintergrund vermieten.

Aktuell

Rahmenbedingungen

Mieter*innen

Bei den Mieter*innen bzw. Mitbewohner*innen, die wir Ihren vermitteln können, handelt es sich um geflüchtete Personen, die in unseren Unterkünften leben und ein Bleiberecht haben. Wir vermitteln nur erwachsene Personen bzw. Familien.

Wohnraum

Unter unseren Klient*innen befinden sich Einzelpersonen, Alleinerziehende und Paare mit Kindern. Wir suchen daher Wohnraum unterschiedlicher Grösse.
Um den Geflüchteten ein Mindestmass an Privatsphäre zu ermöglichen, vermitteln wir nur abgeschlossene Zimmer. Es ist jedoch nicht nötig, dass die Zimmer über ein eigenes WC/Bad verfügen.
Da wir keine Instandsetzungskosten übernehmen können, muss sicher der Wohnraum in beziehbarem Zustand befinden.

Miete

Die Mehrzahl unserer Klient*innen bezieht Sozialhilfe/Asylfürsorge. Die Sozialbehörde jeder Gemeinde legt die Obergrenze fest, bis zu welcher ihre Mietkosten von der Sozialhilfe übernommen werden. Die Miete, die Sie für Ihre Wohnung bzw. Ihr Zimmer verlangen, darf natürlich auch niedriger sein. Um Abhängigkeiten zu vermeiden, vermitteln wir jedoch keine Gratis-Angebote. In jedem Fall besprechen wir die Mietkosten vorgängig mit Ihnen.
Die Flüchtlinge unterschreiben den Miet- bzw. Untermietvertrag selbst. Vorlagen für Untermietverträge sind beim Mieterinnen- und Mieterverband erhältlich.

Dauer

Es ist uns ein Anliegen, stabile Wohnlösungen zu vermitteln. Wir setzen deshalb eine Mindestmietdauer voraus, die je nach Status und persönlicher Situation der geflüchteten Personen 6 Monate bis 2 Jahre beträgt.

Ablauf

So finden Geflüchtete den Weg in Ihren Wohnraum:

  • Sie tragen Ihre freie Wohnung ins Formular für Wohnungsbesitzer/innen  ein.
  • Wir kontaktieren Sie, um Fragen zu klären und eine allfällige Besichtigung zu vereinbaren.
  • Bei der Besichtigung besprechen wir die Vorstellungen, die Sie bezüglich Ihrer künftigen Mietenden haben. Anschliessend suchen wir nach geeigneten Einzelpersonen, Paaren oder Familien für Sie.
  • Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin, an dem die interessierten Geflüchteten die Wohnung bzw. das Zimmer besichtigen können, und begleiten diese auf Wunsch auch zu Ihnen. Sie zeigen ihnen die Wohnung und lernen sie dabei persönlich kennen.
  • Sie entscheiden sich für eine*n Wohnungsmieter*in bzw. eine*n Mitbewohner*in und schliessen mit ihm oder ihr einen (Unter-)Mietvertrag ab.
  • Die AOZ steht Ihnen bei Fragen, die sich im Zusammenleben ergeben können, als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Hintergrund

Wohnungssuche als Herausforderung für Geflüchtete

Geflüchtete mit Bleiberecht sind in der Schweiz selber dafür verantwortlich, für sich und ihre Familien eine Wohnung zu finden. Für die meisten ist dies ein schwieriges Unterfangen, ganz besonders dann, wenn sie von der Sozialhilfe abhängig sind und sich mit knappen Ressourcen in einem angespannten Wohnungsmarkt behaupten müssen.

Ein Zimmer oder eine Wohnung eröffnen Integrationschancen

An diesem Punkt setzt die private Wohnraumvermittlung der AOZ an. Indem hier ansässige Menschen Geflüchteten ein Zimmer oder eine Wohnung vermieten, geben sie ihnen die Chance, hier Fuss zu fassen und erste Schritte zur Integration zu unternehmen.
Um die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der Geflüchteten zu fördern, wird der Mietvertrag direkt zwischen Wohnungsbesitzer*in und Mieter*in bzw. Haupt- und Untermieter*in abgeschlossen. Die beiden Vertragsparteien bestimmen selbst, wie sie ihr Zusammenleben im Einzelnen gestalten möchten. Eine Unterstützung der Geflüchteten über das Wohnangebot hinaus ist dabei durchaus möglich, aber nicht zwingend.

Kontakt

AOZ
Fachbereich Wohnen
Eggbühlstrasse 15
8050 Zürich

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