Chancen geben, motivierte Mitarbeiter*innen gewinnen
Sie haben eine offene Stelle, eine Praktikums- oder Ausbildungsposition und möchten einer geflüchteten Person eine Chance geben? Die AOZ unterstützt Sie dabei, engagierte und kompetente Mitarbeitende für Ihr Unternehmen zu gewinnen. Viele geflüchtete Menschen bringen wertvolle berufliche Kompetenzen, Praxiserfahrung und Motivation mit und zeigen oft ein beachtliches Potenzial für den Einstieg in den Arbeitsmarkt.
Je nach Bedarf in Ihrem Unternehmen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit:
- Festanstellung
- Schnuppereinsatz
- Praktikum/Lerneinsätze
- Ausbildung/Lehrstelle
Unsere Unterstützung im Überblick
Passgenaue Vermittlung
Teilen Sie uns Ihre offenen Stellen mit – wir kümmern uns um den Rest. Die AOZ identifiziert passende Kandidat*innen, stellt Ihnen geeignete Bewerbende vor und begleitet den gesamten Prozess bis zur erfolgreichen Besetzung.
Individuelle Begleitung
Unsere Job Coaches unterstützen nicht nur in der Einarbeitung, sondern auch bei Themen wie Kommunikation, Teamarbeit und Arbeitsrecht.
Entlastung für Ihr Unternehmen
Wir agieren als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Behörden und weiteren Ansprechpersonen und übernehmen administrative und organisatorische Aufgaben und bieten gezielte Unterstützung bei der Einarbeitung. Mit unserer Expertise schaffen wir optimale Rahmenbedingungen für langfristige und stabile Arbeitsverhältnisse – zum Vorteil Ihres Unternehmens und der neuen Mitarbeitenden. Gleichzeitig leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration.
Jetzt informieren
Kontaktieren Sie uns per E-Mail: arbeitsmarktkoordination(at)aoz.ch für weitere Informationen oder bei einer konkreten Vakanz. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf, um die Anforderungen der Stelle zu besprechen und den Vermittlungsprozess zu starten.
Arbeitsbewilligung für geflüchtete Menschen
Im Kanton Zürich gilt für vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge eine Meldepflicht beim Amt für Wirtschaft. Für Personen mit Schutzstatus S ist hingegen eine Arbeitsbewilligung erforderlich. Die AOZ unterstützt Arbeitgebende bei diesem Verfahren und kann die Arbeitsbewilligung direkt im Namen des Arbeitgebers einholen. Unsere Job Coaches übernehmen dabei die gesamte administrative Arbeit und koordinieren den Prozess mit den zuständigen Behörden.
So läuft die Vermittlung ab
- Kontaktaufnahme: Sie melden sich mit Ihrer offenen Stelle oder Ihrem Interesse bei uns
- Bedarfsabklärung: Wir besprechen gemeinsam die Möglichkeiten, Anforderungen und Rahmenbedingungen
- Kandidat*innen-Vorschläge: Sie erhalten Bewerbungsdossiers passender Personen
- Kennenlernen und Auswahl: Schnuppereinsatz, Vorstellungsgespräch oder direkt ein Arbeitsvertrag – je nach Bedarf
- Begleitung und Unterstützung: Unsere Jobcoaches stehen Ihnen und den Mitarbeitenden zur Seite
Interessiert? Kontaktieren Sie uns per E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Die AOZ begleitet geflüchtete Menschen (vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge, sowie Migrant*innen, welche vom RAV oder der Sozialhilfe unterstützt werden, aber auch alle anderen Personen (Ausländer*innen, Schweizer*innen), bei ihrem Weg in den Arbeitsmarkt. Diese Personen bringen unterschiedliche Qualifikationen und Berufserfahrung mit und sind motiviert, sich erfolgreich in den Arbeitsalltag zu integrieren.
Der Vermittlungsprozess beginnt mit der Meldung Ihrer offenen Stellen per E-Mail an die AOZ oder für Sozialberater*innen der AOZ über die ‘OBT-Drehscheibe’. Wir suchen daraufhin passende Kandidat*innen aus unserem Pool und unterstützen Sie bei der Auswahl und Integration. Während des gesamten Prozesses stehen Ihnen unsere Jobcoaches zur Seite, um eine reibungslose Einarbeitung und Integration zu gewährleisten.
Unsere Jobcoaches begleiten Sie und die neuen Mitarbeitenden nicht nur während der Einarbeitung, sondern stehen auch darüber hinaus unterstützend zur Seite. Die Nachbegleitung ist ein zentraler Bestandteil unseres Angebots: Wir bleiben im Austausch, klären aufkommende Fragen und sorgen dafür, dass die Integration nachhaltig gelingt. Ob bei der Anpassung an den Arbeitsalltag, der Kommunikation im Team oder arbeitsrechtlichen und organisatorischen Themen – unsere Jobcoaches sind verlässliche Ansprechpartner für alle praktischen Belange, auch nach dem Start.
Für vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge gilt eine Meldepflicht der Arbeitsaufnahme beim Amt für Wirtschaft. Für Personen mit Schutzstatus S ist hingegen eine Arbeitsbewilligung erforderlich. Die AOZ unterstützt Arbeitgebende bei diesem Verfahren.
Ja, die AOZ vermittelt nicht nur Arbeitsstellen, sondern auch Praktika und Ausbildungsplätze. Senden Sie uns einfach die Details Ihrer offenen Positionen, und wir unterstützen Sie, passende Kandidat*innen zu finden.
Es gibt verschiedene Förderungen und Anreize, die Sie als Arbeitgeber in Anspruch nehmen können, um die Integration von Stellensuchenden, geflüchteten und vorläufig aufgenommenen Personen zu unterstützen. Die AOZ informiert Sie gerne über die spezifischen Programme und Möglichkeiten.
Die Dauer der Besetzung einer Stelle hängt von den spezifischen Anforderungen und der Verfügbarkeit geeigneter Kandidat*innen ab. In der Regel bemühen wir uns, Ihnen schnell passende Kandidat*innen zu präsentieren, und unterstützen Sie dabei, eine rasche und passende Lösung zu finden.
Falls es während der Einarbeitung oder Integration Schwierigkeiten gibt, steht Ihnen die AOZ weiterhin unterstützend zur Seite. Wir bieten zusätzliche Begleitung, um Probleme zu klären und eine erfolgreiche Zusammenarbeit sicherzustellen.
Sie können uns einfach per E-Mail die Details zu Ihren offenen Stellen senden. Unser Team wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um die nächsten Schritte zu besprechen und die passende Person zu finden. Sie dürfen uns aber auch gerne jederzeit anrufen: Wir verfügen über eine Hotline (044 415 63 46), welche sich von Montag bis Freitag gerne Ihren Fragen oder Anliegen annimmt.