Vermietungen städtische Wohnungen und weitere Objekte
Die städtischen Wohnungen werden in der Regel wöchentlich im Tagblatt der Stadt Zürich sowie unter «Freie Wohnungen» ausgeschrieben, der Vermietungsprozess läuft über die E-Vermietung.
- Zurzeit gibt es keine aktuell zu vermietenden Wohnungen
- Freie Wohnungen
- Mietbedingungen und deren Bedeutung
- Informationen zur Vermietung von städtischen Wohnungen
- Fakten zu den städtischen Wohnungen
- Weitere Informationen zum Thema Wohnen
- Vermietung Büros, Gewerbeflächen, Lager, Park- und Einstellplätze
- Vermietung Gastronomie
- Vermietung Einstellplätze in Parkierungsbauten
- Kontakt

Zurzeit gibt es keine aktuell zu vermietenden Wohnungen
Freie Wohnungen
Hier finden Sie alle Wohnungen, die die Stadt aktuell vermietet.
Mietbedingungen und deren Bedeutung
- 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich
- Steuerbares Vermögen aller im Haushalt lebenden Personen max. Fr. 200 000.–
- CH-Bürgerinnen und Bürger oder Ausländerinnen und Ausländer mit Ausweis B oder C
- max. Fr. 49 600.– (1 Person)
- max. Fr. 58 500.– (ab 2 Personen)
- max. Fr. 58 500.– (1 Person)
- max. Fr. 69 400.– (ab 2 Personen)
- Zimmerzahl minus eins = Mindestpersonenzahl
Beispiel: Für eine 4,5-Zimmerwohnung ist die Mindestpersonenzahl drei Personen.
Die Familienwohnung wird nur an Mietende vergeben mit mindestens einem Kind.
Die Familienwohnung wird nur an Mietende vergeben mit mindestens zwei Kindern.
Mietende mit mindestens einem Kind haben bei der Belegung Vorrang.
Mietende mit Kindern geniessen Vorrang.
Die Alterswohnung wird nur an Mietende vergeben, wenn mindestens eine Person AHV oder mindestens 50% IV-Rente bezieht.
Die Wohnung wird nur an Mietende vergeben, wenn mindestens eine Person im AHV-Alter ist.
Die Wohnung wird nur an Mietende vergeben, wenn mindestens eine Person 50% IV-Rente bezieht.
Informationen zur Vermietung von städtischen Wohnungen
Für städtische Wohnungen gelten Belegungsvorschriften. Diese sind im Mietreglement geregelt. Handelt es sich um eine subventionierte Wohnung, müssen Interessentinnen und Interessenten zusätzliche Bedingungen erfüllen. Die Informationen dazu finden Sie in den unten stehenden Links.
Liegenschaften Stadt Zürich führt keine Wartelisten.
Fakten zu den städtischen Wohnungen
- Reglement Videoüberwachung Liegenschaften Stadt Zürich Reglement Videoüberwachung
- Hausordnung für Mieterinnen und Mieter städtischer WohnungenHausordnung (PDF, 1 Seite, 90 KB)Dokument herunterladen
Weitere Informationen zum Thema Wohnen
- Bioabfall Flyer Bioabfall (ERZ)
- Entsorgen Entsorgungskalender (ERZ)
- Wohnen in der Schweiz Wie wir wohnen (Bundesamt für Wohnungswesen)
Vermietung Büros, Gewerbeflächen, Lager, Park- und Einstellplätze
Zu mietende Gewerbeflächen und Parkplätze werden über Homegate ausgeschrieben und vermietet.

Vermietung Gastronomie
Die Stadt führt die Restaurants nicht selber, sondern vermietet diese zu einem umsatzabhängigen Mietzins.
Homegate listet Restaurants und Gewerbelokale in der gleichen Kategorie auf, weshalb nachstehend als Suchresultat auch die ausgeschriebenen Gewerbelokale erscheinen.

Vermietung Einstellplätze in Parkierungsbauten
Einstellplätze in Parkierungsbauten werden über die Parking Zürich AG vermietet.