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Neues Förderprogramm für klimafreundliche Heizungen

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich unterstützt Hauseigentümer*innen auf dem Weg zu Netto-Null mit einem neuen Förderprogramm. Dieses beschleunigt den Umstieg auf klimafreundliche Heizlösungen und zielt auf die Senkung des Energiebedarfs bestehender Heizungen. Die zweijährige Pilotphase startet am 1. Oktober 2022.

7. September 2022

Mit dem geänderten kantonalen Energiegesetz, das am 1. September 2022 in Kraft tritt, müssen Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch klimafreundliche Lösungen ersetzt werden. Um den vorzeitigen Ersatz fossiler Heizungen zu fördern und die Optimierung bestehender Heizungen zu unterstützen, hat der Gemeinderat am 2. März 2022 einen Objektkredit von 13,5 Millionen Franken beschlossen (GR Nr. 2021/362). Die Pilotphase des neuen Förderprogramms «Heizungsersatz und Heizungsoptimierung» startet am 1. Oktober 2022 und dauert bis Ende 2024. Der Stadtrat hat nun die Bedingungen sowie die Bemessung und Ausrichtung der Förderbeiträge verabschiedet.

Restwertentschädigung für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen

Neu können Hauseigentümer*innen ab dem 1. Oktober 2022 eine Restwertentschädigung beantragen, wenn sie Gas- und Ölheizungen vorzeitig ersetzen durch Wärmepumpen oder einen Anschluss an die Fernwärme. Rund 40 Prozent der fossilen Heizungen in der Stadt Zürich sind jünger als zehn Jahre und zum Teil noch lange nicht amortisiert. Mit der Restwertentschädigung wird der Ersatz dieser fossil betriebenen Heizungen beschleunigt. Je früher der Heizungsersatz erfolgt, desto höher fällt die Restwertentschädigung aus. Ökobilanzen zeigen, dass sich aus Umweltsicht ein vorzeitiger Ersatz lohnt und die indirekten CO2‑Emissionen, die bei der Herstellung, dem Einbau und der Entsorgung von Heizungen anfallen, im Vergleich zu den direkten Emissionen während des Heizbetriebs vernachlässigbar sind. Stadtrat Andreas Hauri, Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartements, betont die Wichtigkeit des Heizungsersatzes für den Klimaschutz: «Um die direkten CO2‑Emissionen bis 2040 so weit wie möglich zu reduzieren, müssen wir fossile Heizungen möglichst rasch ersetzen – und nicht erst am Ende ihrer Lebensdauer. Die Stadt Zürich unterstützt die Hauseigentümer*innen dabei. Das Förderprogramm ist ein weiterer Schritt in Richtung Netto-Null». Knapp 70 Prozent aller Heizungen in der Stadt Zürich – über 20 000 Anlagen –  werden noch mit Gas oder Öl betrieben. Sie machen gut die Hälfte der direkten Treibhausgasemissionen auf dem Stadtgebiet aus.

Neues Beratungsangebot zur Heizungsoptimierung

Auch wo kein Ersatz der Heizung ansteht, gibt es Möglichkeiten, CO2‑Emissionen, Energie und Kosten einzusparen, sowohl bei fossilen als auch bei erneuerbaren, klimafreundlichen Heizlösungen. Die Stadt Zürich bietet ab Oktober 2022 Hand mit einem neuen Beratungsangebot für bestehende Heizungen. Durch die optimale Einstellung können der Öl-, Gas- und Stromverbrauch und damit die CO2‑Emissionen sowie die Kosten in der Regel um 10 bis 20 Prozent reduziert werden. Zudem werden Empfehlungen für den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien gegeben.

Fördergelder und Energieberatung für Hauseigentümer*innen

Für Stadtrat Michael Baumer, Vorsteher des Departements der industriellen Betriebe, ist das neue Förderprogramm wichtig für die Hauseigentümer*innen in der Stadt Zürich: «Mit der Inkraftsetzung des kantonalen Energiegesetzes, dem städtischen Klimaziel Netto‑Null 2040 und der Sensibilisierung für die Versorgungssicherheit rechnen wir mit einer steigenden Nachfrage nach Fördergeldern für den Heizungsersatz. Mit dem neuen Förderprogramm tragen wir dem Rechnung und unterstützen die Umstellung». Die bereits bestehenden 2000‑Watt‑Beiträge werden ab Oktober 2022 zur Hälfte durch das Förderprogramm «Heizungsersatz und Heizungsoptimierung» finanziert. An der Höhe der jeweiligen Beiträge ändert sich für die Hauseigentümer*innen dadurch nichts.

Bei vermieteten Liegenschaften ist das neue Förderprogramm an Bedingungen geknüpft, welche die Sozialverträglichkeit gewährleisten. Durch die geförderten Massnahmen dürfen keine Leerkündigungen erfolgen und bei der Mietzinsfestsetzung sind die Förderbeiträge zu berücksichtigen.

Teile des neuen Förderprogramms bedingen noch Anpassungen an der Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (VGL ewz, AS 732.360). Diese wird zurzeit im Gemeinderat behandelt und tritt voraussichtlich Ende 2022 rückwirkend in Kraft. Bis dahin werden Gesuche für die Restwertentschädigung und den Heizungsersatz unter Vorbehalt bewilligt.

Informationen zu Fördergeldern sind auf der Energieplattform zu finden und Gesuche auf der Förderplattform einzureichen. Die Energieberatung der Stadt Zürich berät und begleitet Hauseigentümer*innen beim Umstieg auf klimafreundliche Heizlösungen.

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