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Baufreigabe & Baubeginn

Der Baubeginn darf erst nach Erledigung aller Vorbedingungen erfolgen. Verhängte Baustopps führen in der Regel zu hohen Mehrkosten.

Sie haben den Bauentscheid für Ihr Bauprojekt erhalten. Wann können Sie mit Bauen loslegen?

Erfahren Sie, wann die Bauarbeiten für Ihr Projekt in der Stadt Zürich nach dem Erhalt eines Bauentscheids beginnen können. Weitere Videos zum Baubewilligungsverfahren finden Sie unter stadt-zuerich.ch/faq-baubewilligungen.

Baufreigabe

Nach Erhalt der Baubewilligung sind alle gestellten Bedingungen vor Baubeginn zu erfüllen. Erst wenn diese erfüllt worden sind und der Bauentscheid rechtskräftig ist, kann die Baufreigabe durch den zuständigen Kreisarchitekten oder die zuständige Kreisarchitektin erteilt werden (schriftlich oder mündlich).

Der Bauentscheid ist rechtskräftig, wenn innert 30 Tagen ab dem Zustellungsdatum kein Rekurs gegen den Bauentscheid bei der jeweiligen Gerichtsinstanz ergriffen worden ist.

Gültigkeitsdauer der Baubewilligung

Eine Baubewilligung bleibt 3 Jahre ab Eintreten der Rechtskraft gültig. Wird innert dieser Frist nicht eine Baufreigabe erteilt und mit den Bauarbeiten begonnen, erlöscht die Baubewilligung.

Eine befristete Bewilligung erlischt nach Ablauf der bewilligten Frist. Verlängerungen ohne weiteres Verfahren sind nicht möglich; es muss ein neues Baugesuch eingereicht werden.

Baubeginn

Für das Einrichten der Baustelleninstallation und die Bauzufahrt ist spätestens vier Wochen vor dem geplanten Baubeginn mit den im Bauentscheid aufgeführten Amtsstellen in Kontakt zu treten.

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