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Die Stadt Zürich und der Mehrwertausgleich

Medienmitteilung

Kritische Stellungnahme zum kantonalen Gesetzesentwurf

Die Stadt Zürich lud am 26. September 2016 gemeinsam mit Bülach, Dübendorf, Regensdorf und Winterthur zu einer Medienkonferenz ein. Thema war der kantonale Entwurf zum neuen Gesetz zum Mehrwertausgleich. Der Stadtrat hat sich zu den Plänen des Kantons kritisch geäussert: Die Last des Bevölkerungswachstums und der Verdichtung muss vorwiegend von den urbanen Gemeinden getragen werden. Sie vor allem sollen deshalb bei planerischen Mehrwerten den Ausgleich einfordern können.

26. September 2016

Am 25. Mai 2016 schickte der Kanton seinen Gesetzesentwurf zum Mehrwertausgleich in die Vernehmlassung. Am 25. September 2016 lief die Frist zur Stellungnahme ab. Die Stadt Zürich hat am 26. September aus diesem Anlass zu einer gemeinsamen Medienkonferenz eingeladen, bei der – neben Stadtpräsidentin Corine Mauch und Hochbauvorsteher André Odermatt – auch Gemeindepräsident Max Walter aus Regensdorf, Stadtpräsident Lothar Ziörjen aus Dübendorf, Stadtpräsident Michael Künzle aus Winterthur sowie Stadtrat Hanspeter Lienhart aus Bülach die Standpunkte ihrer Grossgemeinden vertreten haben.

Die Gemeindeautonomie wahren

Selbstständigkeit und Subsidiarität müssen gemäss Kantonsverfassung die Arbeitsteilung zwischen Kanton und Gemeinden leiten. Mit seinem Gesetzesentwurf zum Mehrwertausgleich stellt der Regierungsrat diesen Zusammenhang in Frage: Die Gemeinden müssen zwar die Hauptlast der Verdichtung bewältigen; sie sollen aber nur sehr beschränkt davon profitieren, wenn durch planerische Massnahmen Mehrwerte entstehen. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz jedoch sieht diesen Mehrwertausgleich genau darum vor, damit die Verdichtung qualitätsvoll und nachhaltig gestaltet werden kann.

Der Stadtrat ist deshalb der Meinung, dass der Mehrwertausgleich in erster Linie den Gemeinden zugutekommen muss. Diese sollen die Höhe und den Verwendungszweck selbst festlegen können, im Rahmen der vom Bund formulierten Vorgaben. Der Mehrwertausgleich soll den Herausforderungen des Wachstums angemessen sein. In der Stadt Zürich ist dies ein Beitrag von 50 Prozent.

Erträge einsetzen, wo Verdichtung stattfindet

Der kantonale Gesetzesentwurf versteht den Mehrwertausgleich zu sehr als Mechanismus, um allfällige Kosten von Auszonungen mit den Abgaben aus Ein-, Um- und Aufzonungen zu finanzieren. In seiner Stellungnahme vertritt der Zürcher Stadtrat deshalb den Standpunkt, dass die Erträge aus dem Mehrwertausgleich hauptsächlich dort eingesetzt werden sollen, wo die Entwicklung nach innen stattfindet. Um einen echten Interessenausgleich zu ermöglichen, will die Stadt Zürich weiterhin auf städtebauliche Verträge mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern setzen. Dadurch wird eine Situation geschaffen, in der die Bevölkerung profitiert, die Steuerzahlenden entlastet werden, der Spielraum der öffentlichen Hand gewahrt bleibt und die Interessen der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer berücksichtigt werden können.

Zusammenfassend ersucht der Stadtrat den Regierungsrat, ihren Gesetzesentwurf entlang folgender Punkte zu überarbeiten:

  • Der Gesetzentwurf ist nicht verfassungskonform (Gemeindeautonomie).
  • Er widerspricht der Logik der Raumplanungspolitik (die urbanen Räume tragen die Hauptlast der Verdichtung und brauchen dafür Mittel).
  • Der Mehrwertausgleich soll angemessen sein und von den Gemeinden im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben selbstständig festgelegt werden können.
  • Die Erträge sollen dort investiert werden, wo verdichtet wird, im Sinne der Raumplanungsziele, und auch im Interesse der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.